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Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht - Schadenersatz für Vermieter
Der Vermieter kann Schadenersatz durchsetzen, wenn die Schönheitsreparaturen, die Renovierungsarbeiten, in der Wohnung nicht fachgerecht, sondern fachwidrig ausgeführt sind.
Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden
Renovierungen, Schönheitsreparaturen, die Mieter an der Wohnung machen, müssen nicht von einer Fachfirma durchgeführt werden, aber sie müssen fachgerecht sein:
Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung fachgerecht ausführen
Deshalb sollten Sie vor dem Beginn von Schönheitsreparaturen klären, ob Sie überhaupt verpflichtet sind, Renovierungen durchzuführen.
Schönheitsreparaturen - Prüfung der Vertragsregelung, Vertragsklausel
Es kann sein, dass der Vermieter mit den ausgeführten Schönheitsreparaturen nicht zufrieden ist, und dies bei der Wohnungsrückgabe am Ende des Mietverhältnisses oder kurz danach beanstandet.
- Normalerweise gibt der Vermieter an, was seiner Ansicht nach nicht in Ordnung ist, und was er verlangt, und setzt eine Frist für die Erledigung.
- Werden die Mängel an einer Renovierung nicht ordnungsgemäß behoben, kann der Vermieter diese in Auftrag geben, Schadenersatz fordern.
Sind bestimmte Schönheitsreparaturen gar nicht ausgeführt worden, dann muss der Vermieter eine Nachfrist setzen. Sind Arbeiten aber grob falsch ausgeführt worden, dann kann der Vermieter möglicherweise direkt Schadenersatz verlangen.
Nicht immer setzt der Vermieter erst eine Frist zur Beseitigung von Schäden
Vermieter verlangt Schadenersatz wegen nicht fachgerechter Renovierung der Wohnung
Reklamiert der Vermieter die durchgeführte Renovierung als nicht fachgerecht und verlangt deswegen Schadenersatz, dann sollten Mieter sich umgehend fachkundig beraten lassen.
- Zunächst ist der Mietvertrag zu prüfen, ob gemäß dem Vertrag Mieter zur Ausführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet sind (bzw. verpflichtet waren).
Es kommt häufiger vor, dass die im Mietvertrag stehende Verpflichtung zur Renovierung unwirksam ist.
Renovierung - kleine Mängel bei Malerarbeiten können fachgerecht sein
Weiter ist zu prüfen, ob die Arbeiten nur nicht ganz fachgerecht ausgeführt wurden, also nur kleine Mängel vorhanden sind, oder es sich um grobe Mängel handelt.
Nicht jede kleine Ungenauigkeit macht ausgeführte Renovierungsarbeiten "nicht fachgerecht"
- Mieter sind nun einmal in der Regel keine Malermeister.
- Ist die Rückgabe der Wohnung bereits erfolgt, dann sollte ggf. verlangt werden, den bemängelten Zustand überprüfen zu dürfen - dann sollten Sie Fotos machen.​​​​​​​
- Zur Besichtigung der behaupteten Mängel sollte ein Zeuge, der einen guten Blick für handwerkliche Arbeiten hat, mitgenommen werden.​​​​​​​
Wer kann Zeuge sein? - Über die Besichtigung sollte dann selbst ein Protokoll erstellt werden:
Wohnung zurückgeben - Wohnungsübergabeprotokoll sinnvoll
Renovierung des Mieters hat die Wohnung verschlechtert - Schadenersatz für Vermieter
Falsch ausgeführte Renovierungsarbeiten können zu einer Verschlechterung der Wohnung führen, z.B. dadurch, dass fachwidrig verwendete Farben aufwändig entfernt werden müssen.
Dann kann - unabhängig davon, ob Mieter zur Renovierung verpflichtet waren oder nicht - ein Schadenersatzanspruch des Vermieters bestehen.
Es kann aber darauf ankommen, ob die Mieter erkennen konnten, welche Art der Renovierung vertragsgerecht sein soll:
Abgebeizte Türen durch Mieter gestrichen - nicht ohne weiteres Schadenersatz
Beispiele für nicht fachgerechte Renovierungen, Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung
Der Zustand der Wohnung nach einer Renovierung darf nicht deutlich unsauber, bzw. deutlich fehlerhaft sein:
Mieter lackieren Fliesen:
​​​​​​​​​​​Fliesenlack - Mieter überstreichen, lackieren Fliesen - Schadenersatz
Bunte Farben an Wänden und Tapeten müssen Vermieter bei der Rückgabe der Wohnung meist nicht akzeptieren:
Wohnungsrückgabe - Tapeten, Wände in bunten Farben renoviert​​​​​​​
Weitere Beispiele für nicht fachgerechte Renovierungsarbeiten:
Beispiele für nicht fachgerechte Arbeiten
Redaktion
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