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Einzug, Übergabe der Mietwohnung - muss der Vermieter renovieren?
Nach dem Gesetz muss der Vermieter die Mietwohnung instand gesetzt und gebrauchsfertig dem Mieter bei Einzug übergeben.
Eine gegenteilige Vertragsregelung ist normalerweise unwirksam.
Übergabe einer unrenovierten Mietwohnung an Mieter - Einzug ohne Renovierung
Der unrenovierte Zustand ist z.B. bei einer Wohnungsbesichtigung bzw. bei der Wohnungsübergabe klar zu erkennen.
Ob Mieter nach dem Einzug darauf bestehen können, dass der Vermieter die Wohnung renoviert, ist von den vertraglich getroffenen Vereinbarungen abhängig.
- Wird Mietern eine zum Teil bzw. insgesamt unrenovierte Wohnung übergeben, obwohl im Mietvertrag ein renovierter Zustand vereinbart ist, so kann eine Mietminderung und auch die Durchsetzung der Renovierung gegenüber dem Vermieter möglich sein.
- Steht aber gemäß den Umständen fest, bzw. haben Mieter sogar unterschrieben, dass die Wohnung in dem Zustand (wie besichtigt) als vertragsgemäß akzeptiert ist, dann kann in der Regel kein Renovierungsanspruch und auch keine Mietminderung gegen den Vermieter durchgesetzt werden.
Vertragsgemäß kann dann in solchen Fällen auch die Übergabe einer unrenovierten Wohnung sein.
Wohnungsübergabe, Einzug in die Mietwohnung - Mängel, Schäden
Zur Duchsetzung einer eventuell möglichen Mietminderung und ggf. der Renovierungspflicht des Vermieters bedarf es einer juristischen Einschätzung der Sachlage und der Prüfung des Mietvertrags.
Einzug in die neue Wohnung - Protokoll über den Zustand der Mietwohnung machen
Achten Sie darauf, dass offensichtliche Mängel in einem Übergabeprotokoll, das zusammen mit dem Vermieter bzw. einem Beauftragten erstellt wird aufgeführt sind, damit Sie irgendwann später
- nicht mit der Pflicht zur Mängelbeseitigung konfrontiert werden:
Kein Beweis für alte Schäden bei Einzug - Schadenersatz vom Mieter
Achten Sie darauf, dass Sie den Zustand, in dem Ihnen die Wohnung übergeben worden ist, auch später noch beweisen können, z.B. mit Zeugen und Fotos, damit für bereits vorhandene Mängel später (bei Wohnungsrückgabe) keine Pflicht zur Beseitigung entsteht:
Wohnung nicht renoviert übernommen - wie als Mieter beweisen?
Übergabe der Mietwohnung in unrenoviertem Zustand - bei Auszug keine Renovierung
Wurde Ihnen eine unrenovierte Wohnung übergeben, dann müssen Sie bei Auszug, trotz einer wirksamen Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen im Mietvertrag die Wohnung nicht renovieren.
- Dies gilt aber nur, wenn der ehemals unrenovierte Zustand der Wohnung zu beweisen ist
und wenn keine bunten Wände und Decken hinterlassen werden!
Wird bei Einzug kein Übergabeprotokoll gemacht, oder ist ein erstelltes zu ungenau:
Machen Sie für die Wohnung selbst eine Bestandsaufnahme, ein Protokoll für jeden einzelnen Raum:
Einzug in unrenovierte Wohnung - Renovierung während des laufenden Mietvertrags
Wurde die Wohnung nachweisbar unrenoviert übergeben,
- wurde Mietern deswegen kein oder kein ausreichender Ausgleich gewährt,
dann stellt sich gerade bei länger laufenden Mietverhältnissen die Frage, wer im laufenden Mietverhältnis renoviert, wenn sich der Bedarf an der Ausführung von Schönheitsreparaturen ergibt.
- Mieter können die Ausführung vom Vermieter fordern, da dieser zur Renovierung verpflichtet ist, müssen sich aber ggf., so der Bundesgerichtshof, an den Renovierungskosten beteiligen: Renovierung Mietwohnung durch Vermieter - Kostenanteil Mieter - BGH
Mieter macht zu Mietvertragsbeginn Renovierung der Wohnung - Vereinbarung mit Vermieter
Auch eine Verpflichtung, eine mit dem Vermieter getroffene Vereinbarung, dass Mieter bei Einzug die Renovierung übernehmen, kann dazu führen, dass bei Auszug keine Schönheitsreparaturen zu machen sind, insbesondere dann
- wenn der Mieter keinen angemessenen Ausgleich für die Renovierung erhalten hat, z.B. Erlass von Mieten oder eine Zahlung, die dem Wert der Arbeiten in etwa entsprechen:
Urteil:
Geld, Ausgleich für unrenovierte Wohnung vom Vermieter bekommen?
Tipp
Prüfen Sie, wie die Vertragslage ist, bevor Sie selbst irgendwelche Arbeiten ausführen oder ausführen lassen!
- Wenn Sie die vertraglichen Vereinbarungen, die Ausführung von Arbeiten, das Renovieren durch den Vermieter durchsetzen wollen, nehmen Sie frühzeitig fachlichen Rat in Anspruch!
Die Beantwortung der Frage, welche Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag enthalten sind, und ob diese wirksam sind, ist für die laufende Mietzeit und später auch für die Rückgabe der Wohnung von großer Bedeutung. Hierzu sollten Sie fachlich beraten lassen.
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