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Schönheitsreparaturen - Renovierung der Wohnung durch Nachmieter

Mieter können eine bestehende Verpflichtung zur Renovierung nicht einfach durch eine Vereinbarung mit dem Nachmieter loswerden, selbst wenn der Nachmieter für die Übernahme der anstehenden Schönheitsreparaturen des ehemaligen Mieters bereit ist:
Nachmieter vorschlagen - Vereinbarungen mit Nachmieter

Vereinbarungen zwischen Vormieter und Nachmieter wegen Übernahme der Mietwohnung

  • Ohne Mitwirkung des Vermieters ist es nicht möglich, mit einem Nachmieter Dinge zu regeln, die das bestehende Vertragsverhältnis und die Rechte des Vermieters betreffen. 

Zustimmung des Vermieters für Übernahme der Renovierung der Wohnung durch Nachmieter

Eine verbindliche Renovierungsübernahme, die Ausführung von Schönheitsreparaturen durch den Nachmieter, ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich, bzw. bindend für den Vermieter.

Dies betrifft auch die Übernahme von Einbauten durch den Nachmieter: 
Wohnungsrückgabe - Nachmieter, Vermieter soll Einbauten übernehmen 

Vormieter und Nachmieter treffen Vereinbarungen über Renovierung, Einbauten

Vormieter und Nachmieter können also keine für den Vermieter vertraglich wirksame Vereinbarungen treffen, die das bestehende Vertragsverhältnis zwischen Vormieter und Vermieter betreffen.

  • Für die Wirksamkeit muss der Vermieter den zwischen dem Mieter und dem Nachmieter getroffenen Regelungen, die das Vertragsverhältnis des bisherigen Mieters betreffen, ausdrücklich zustimmen. Dies erfolgt am besten schriftlich.
Tipp


Die Pflicht zur Ausführung von Schönheitsreparaturen sollte fachlich geprüft werden, denn viele Regelungen sind unwirksam. Ist dies der Fall, so müssen eventuell gar keine Schönheitsreparaturen ausgeführt werden - aber der Vermieter ist dann auch nicht sehr bereit, einen Nachmieter zu akzeptieren: 
Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag

Übernahme Wohnung durch Nachmieter - Vermieter gibt keine Zustimmung zu Vereinbarungen


Redaktion


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