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Renovierung Mietwohnung durch Vermieter - Kostenanteil Mieter - BGH

Nach dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, die vermietete Wohnung instandzuhalten.

Wurde eine Mietwohnung dem Mieter unrenoviert überlassen, dann kann ein Anspruch auf Renovierung der Wohnung durch den Vermieter bestehen - aber der Mieter muss sich an den Kosten beteiligen, so der Bundesgerichtshof.

Schönheitsreparaturen bei unrenoviert angemieteter Wohnung - Wohnung war nicht renoviert

Vertragsregelungen, wonach der Mieter die Schönheitsreparaturen übernimmt, sind oft unwirksam.
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Vereinbarung im Mietvertrag

Wird eine Wohnung unrenoviert dem Mieter übergeben, und wird nicht zugleich ein angemessener finanzieller Ausgleich dem Mieter gewährt, dann sind Vertragsklauseln unwirksam, die dem Mieter die Pflicht zu Renovierungen, zur Ausführung von Schönheitsreparaturen übertragen.

Wohnung bei Einzug unrenoviert - keine Renovierungspflicht des Mieters

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, welche Ansprüche der Mieter hat, der eine unrenovierte Wohnung angemietet hat.

Unrenovierte Wohnung, Renovierungspflicht - Mieter ohne Gegenleistung

Die betroffenen Mieter hatten unrenovierte Wohnungen angemietet. Sie hatten die Wohnungen vorher besichtigt. In den Mietverträgen standen jeweils Vertragsklauseln, wonach die Mieter zur Renovierung verpflichtet waren. Eine Gegenleistung des Vermieters dafür war nicht vereinbart. Die Renovierungsklauseln waren also unwirksam.

Unrenovierte Wohnung angemietet - Mieter verlangen Renovierung

Viele Jahre nach Vertragsschluss verlangten die Mieter von ihren Vermietern, sie sollten die Wohnung renovieren, denn deren Zustand habe sich seit Vertragsschluss noch mehr verschlechtert. Die Vermieter argumentierten, dann erhielten die Mieter ja eine frisch renovierte Wohnung, die sie schließlich unrenoviert angemietet hätten. Man müsse die Sache so sehen, dass eben keiner renovieren muss.

Wesentliche Verschlechterung der Wohnung ist Mangel

Eine weitere wesentliche Verschlechterung des Wohnungszustands seit Anmietung stellt aber, wie der BGH in zwei Urteilen vom 8.7.2020 (VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) entschied, einen Mangel der Wohnung dar, den nach dem Gesetz der Vermieter zu beseitigen hat.

Mehr als den unrenovierten Anfangszustand schulde der Vermieter zwar nicht. Er könne allerdings den unrenovierten Anfangszustand nicht wiederherstellen, das sei unpraktikabel und wirtschaftlich sinnlos. Die Wohnungen müssten also frisch renoviert werden. Der Mieter erhalte dadurch einen besseren Wohnungszustand als bei Anmietung.

Kostenbeteiligung Renovierung - Mieter muss einen Teil der Renovierungskosten tragen - BGH

Aber: Der BGH ist der Ansicht, die Mieter müssten sich an den Kosten der Renovierung beteiligen, einen Kostenanteil für die auszuführenden Schönheitsreparaturen tragen.

  • Welche Beteiligung an den Renovierungskosten angemessen ist, müsse im Einzelfall geprüft und entschieden werden, im Zweifel soll es die Hälfte der entstehenden Kosten sein.

Die beiden dem BGH  vorgelegten Urteile wurden aufgehoben, die beiden Landgerichtskammern müssen die Fälle neu prüfen.



Redaktion


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