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Angefragter Suchbegriff: Erstattungsanspruch

Es wurden 3 Suchergebnisse gefunden:

Es kommt vor, dass Mieter vor ihrem Auszug Schönheitsreparaturen durchführen, weil sie glauben, das tun zu müssen, aber zur Renovierung gar nicht verpflichtet waren.  Wenn Mieter trotz unwirksamer Schönheitsreparaturklausel vor dem Auszug

Wohnungsrückgabe - Schadenersatz wegen unnötiger Renovierung Die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses für Forderungen aus Renovierungen, Schönheitsreparaturen, gilt nicht nur für den Vermieter , sondern auch für manche Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter,

Mieter, die Leistungen nach SGB II, Hartz 4 vom JobCenter oder Sozialamt bekommen, müssen besonders aufpassen, wenn sie die Wohnung bei Einzug renovieren sollen, und dafür einen Mietverzicht bekommen. Unrenovierte Mietwohnung -