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Ratgeber Untervermietung
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Schönheitsreparaturen - Fachfirma soll die Wohnung renovieren
In vielen Mietverträgen steht, dass die Schönheitsreparaturen vom Mieter zu machen sind. Steht im Mietvertrag, dass eine Fachfirma die Arbeiten ausführen soll, so ist die Klausel zu den Schönheitsreparaturen unwirksam.
Vereinbarung im Mietvertrag für Wohnung - Fachfirma soll die Schönheitsreparaturen machen
Eine im Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach der Mieter verpflichtet werden soll, Schönheitsreparaturen durch Fachhandwerker oder eine Fachfirma ausführen zu lassen, ist unwirksam.
- Das Gleiche gilt für Klauseln, die anders formuliert sind, aber als sogenannte "Fachhandwerkerklausel" verstanden werden können.
Schönheitsreparaturen sollen durch Fachhandwerker ausgeführt werden - Klausel unwirksam
Steht in einem Mietvertrag:
"Der Mieter hat die Schönheitsreparaturen durch Fachhandwerker ausführen zu lassen",
so handelt es sich immer um eine Fachhandwerkerklausel, die den Mieter unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist -
- Mieter haben dann überhaupt nicht die Pflicht, Schönheitsreparaturen auszuführen.
Eine Renovierungspflicht könnte aber trotzdem bestehen, wenn die Wohnung in bunten Farben zurückgegeben wird. Einzelheiten: Wohnungsrückgabe - Tapeten, Wände in bunten Farben renoviert
Klausel über die Ausführung von Schönheitsreparaturen ist mehrdeutig zu verstehen
Ist eine Klausel mehrdeutig, sind also verschiedene Auslegungen möglich, so ist immer die für den Mieter nachteiligste Auslegung für die Beurteilung der Wirksamkeit (oder Unwirksamkeit) einer vertraglichen Regelung als Maßstab anzunehmen.
Kann die Regelung im Mietvertrag so verstanden werden kann, dass für die Ausführung von Schönheitsreparaturen Firmen beauftragt werden sollen, eine Eigenleistung bei der Renovierung ausgeschlossen wäre, so sollte dies anwaltlich geprüft werden.
Ausführung Schönheitsreparaturen - Vermieter will fachhandwerkliches Niveau für Renovierung
Auch Regelungen in einem Vertrag, dass Schönheitseparaturen auf einem "fachhandwerklichen Niveau" auszuführen sind, können unwirksam sein und die gesamte Renovierungsregelung unwirksam machen: Schönheitsreparaturen - Niveau eines Fachhandwerkers wird verlangt
Oft stehen im Vertrag zusätzliche Angaben, wann und wie die Arbeiten ausgeführt werden müssen. Durch diese zusätzlichen Regelungen
- kann die gesamte Regelung zu den Schönheitsreparaturen unwirksam werden, auch wenn eine Klausel für sich genommen wirksam wäre, aber nicht mehr im Zusammenhang mit anderen, den Mieter für die Ausführung der Schönheitsreparaturen benachteiligenden Regelungen.
- Die Folge:
Der Mieter muss dann keine Schönheitsreparaturen ausführen:
Mietvertrag - AGB-Klauseln können in der Summierung unwirksam sein - Es empfiehlt ich immer, die mietvertragliche Regelung zu den Schönheitsreparaturen genauer zu prüfen.
Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag
Schönheitsreparaturen - Bundesgerichtshof zur unwirksamen Fachhandwerkerklausel
Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt, dass eine Formulierung in Wohnraummietverträgen immer unwirksam ist, "wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann."
Mieter müssen, wenn die Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen wirksam ist, die Schönheitsreparaturen fachgerecht und in mittlerer Art und Güte ausführen.
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Redaktion
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