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Ausführung Schönheitsreparaturen - fachhandwerkliches Niveau 

Steht in einem Mietvertrag eine Schönheitsreparaturklausel, in der die Ausführung der Schönheitsreparaturen auf "fachhandwerklichem Niveau" verlangt wird, so kann diese Regelung unwirksam sein, wenn die Auslegung der Regelung dazu führt, dass der Mieter für die Ausführung der Schönheitsreparaturen Fachfirmen beauftragen müsste.

Mieter muss Schönheitsreparaturen fachgerecht ausführen

Allerdings müssen Schönheitsreparaturen, die von Mietern ausgeführt werden, "fachgerecht" sein, also frei von groben Mängeln. Eine Regelung, die besagt, dass Schönheitsreparaturen fachgerecht ausgeführt werden sollen, wird als wirksam angesehen: 
Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung fachgerecht ausführen 

Vermieter will fachhandwerkliches Niveau für Ausführung der Schönheitsreparaturen

Das Amtsgericht Köln (Az. 220 C 85/15) hatte über eine Regelung zu entscheiden, die eine Ausführung der Schönheitsreparaturen gemäß einem fachhandwerklichen Niveau verlangte. 

Das Gericht beurteilte den Vertragsinhalt und kam zu dem Ergebnis, dass Arbeiten, die "auf fachhandwerklichem Niveau" ausgeführt werden sollen, für den Mieter selbst nicht möglich sind, weil er über keine fachhandwerklichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfüge. 

Wollte der Mieter das fachhandwerkliche Niveau erfüllen, so sei er gezwungen, Fachhandwerker mit der Renovierung zu beauftragen. 

Bundesgerichtshof - Fachhandwerkerklausel für Wohnungsrenovierung ist unwirksam

Der Bundesgerichtshof (Az.VIII ZR 294/09) hat dazu schon im Urteil vom 9.6.2010 u.a. ausgeführt, dass eine Klausel zu Renovierungsarbeiten unwirksam ist, 

"wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie (dann) als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann."

Urteil - Fachhandwerkliches Niveau für eine Renovierung ist mehr als fachgerecht

Das Amtsgericht entschied, hier sei mit der Klausel eben mehr verlangt als fachgerechte Ausführung, also frei von groben Mängeln, sondern eine höhere Ausführungsqualität, die von Mieter selbst gar nicht hergestellt werden kann und muss.


Redaktion


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