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Ratgeber Untervermietung
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Ausführung Schönheitsreparaturen - fachhandwerkliches Niveau
Steht in einem Mietvertrag eine Schönheitsreparaturklausel, in der die Ausführung der Schönheitsreparaturen auf "fachhandwerklichem Niveau" verlangt wird, so kann diese Regelung unwirksam sein, wenn die Auslegung der Regelung dazu führt, dass der Mieter für die Ausführung der Schönheitsreparaturen Fachfirmen beauftragen müsste.
Mieter muss Schönheitsreparaturen fachgerecht ausführen
Allerdings müssen Schönheitsreparaturen, die von Mietern ausgeführt werden, "fachgerecht" sein, also frei von groben Mängeln. Eine Regelung, die besagt, dass Schönheitsreparaturen fachgerecht ausgeführt werden sollen, wird als wirksam angesehen:
Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung fachgerecht ausführen
Vermieter will fachhandwerkliches Niveau für Ausführung der Schönheitsreparaturen
Das Amtsgericht Köln (Az. 220 C 85/15) hatte über eine Regelung zu entscheiden, die eine Ausführung der Schönheitsreparaturen gemäß einem fachhandwerklichen Niveau verlangte.
Das Gericht beurteilte den Vertragsinhalt und kam zu dem Ergebnis, dass Arbeiten, die "auf fachhandwerklichem Niveau" ausgeführt werden sollen, für den Mieter selbst nicht möglich sind, weil er über keine fachhandwerklichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfüge.
Wollte der Mieter das fachhandwerkliche Niveau erfüllen, so sei er gezwungen, Fachhandwerker mit der Renovierung zu beauftragen.
- Ein solcher Vertragsinhalt sei mit einer als "Fachhandwerkerklausel" bezeichneten Regelung gleich zu setzen. Die Regelung sei daher unwirksam:
Schönheitsreparaturen - Fachhandwerkerklausel ist unwirksam - Die Folge: Schönheitsreparaturen musste der Mieter gar nicht ausführen.
Bundesgerichtshof - Fachhandwerkerklausel für Wohnungsrenovierung ist unwirksam
Der Bundesgerichtshof (Az.VIII ZR 294/09) hat dazu schon im Urteil vom 9.6.2010 u.a. ausgeführt, dass eine Klausel zu Renovierungsarbeiten unwirksam ist,
"wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie (dann) als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann."
Urteil - Fachhandwerkliches Niveau für eine Renovierung ist mehr als fachgerecht
Das Amtsgericht entschied, hier sei mit der Klausel eben mehr verlangt als fachgerechte Ausführung, also frei von groben Mängeln, sondern eine höhere Ausführungsqualität, die von Mieter selbst gar nicht hergestellt werden kann und muss.
Redaktion
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