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Kleinreparaturklausel im Mietvertrag - was ist zu beachten?

Eine im Mietvertrag vereinbarte Kleinreparaturklausel, wonach der Mieter die Kosten für kleine Instandsetzungen, Reparaturen an Installationsgegenständen und Einrichtungen der Wohnung trägt, auf die der Mieter ständigen Zugriff hat, ist zulässig, aber Regelungen zur Ãœbernahme von Kleinreparaturen sind nicht immer wirksam. 

Was sind typische Kleinreparaturen, was sind keine Kleinreparaturen?

Hier finden Sie Beispiele für Kleinreparaturen und auch Beispiele für kleine Reparaturen, die keine Kleinreparaturen sind.
Beispiele für typische Kleinreparaturen

Kleinreparaturen - die Kosten für die einzelne Kleinreparatur ist begrenzt

Die Klausel darf Mieter nicht unangemessen benachteiligen - Kostengrenzen müssen beachtet werden.

  • Hierfür kann, nach der derzeitigen Rechtsprechung, in der Regel ein Betrag zwischen 100 - 120 Euro (einschließlich aller Kosten und der Mehrwertsteuer) für den einzelnen Reparaturfall vereinbart werden. 

Kosten Kleinreparatur - was meinen Gerichte - wie teuer darf eine Kleinreparatur sein?

Betragen die Kosten einer Reparatur mehr als 120 Euro, dann sehen Gerichte die Reparatur oft nicht mehr als eine Kleinreparatur an.

Kosten Kleinreparaturen - die zulässige Gesamtsumme pro Jahr

Jährlich sind die Kleinreparaturen der Summe nach begrenzt. Zur Höhe der Gesamtsumme pro Jahr:

  • Als zulässige Höhe für die Gesamtsumme werden bis zu 8 Prozent von der Jahresnettomiete angesehen.

Kleinreparaturklausel im Wohnungsmietvertrag kann unwirksam sein

Enthält die Kleinreparaturklausel keine Kostenbegrenzung

  • einmal hinsichtlich der Höhe der einzelnen Reparatur und 
  • zusätzlich hinsichtlich der vom Mieter zu tragenden Gesamtsumme pro Jahr, 

dann ist die Klausel im Mietvertrag unwirksam.

Die Folge: Der Vermieter muss zusätzlich zu seiner gesetzlichen Instandhaltungspflicht auch die anfallenden Kleinreparaturen bezahlen.

Kostenübernahme Kleinreparatur - Rechnung höher als der im Mietvertrag vereinbarte Betrag?

Kann der Vermieter anteilige Kosten für eine "Kleinreparatur" verlangen, wenn die Rechnungssumme höher ist, als der im Mietvertrag vereinbarte Betrag für Kleinreparaturen?

Eindeutig nein:

  • Es handelt sich dann um eine normale Instandsetzung, Reparatur, für die der Vermieter die Kosten insgesamt selbst tragen muss.
  • Der Vermieter darf dann nicht vom Mieter anteilig 110 Euro verlangen und die restliche Rechnungssumme selbst zahlen.
  • Er darf auch nicht Kosten fordern mit dem Argument, die Mehrwertsteuer sei nicht Bestandteil des vereinbarten Betrags für die Kleinreparatur, daher müsse der Mieter zahlen:
    Kleinreparatur kostet mehr als im Mietvertrag vereinbart - was dann?

Kleinreparaturen ausführen - der Vermieter sollte den Auftrag erteilen, nicht der Mieter

Es ist die Angelegenheit des Vermieters, sich um die Beauftragung von Kleinreparaturen zu kümmern.

Das ist auch besser so, denn leicht entstehen Probleme, wenn man als Mieter Reparaturen beauftragt, zum Beispiel bei Fragen zur Gewährleistung und Garantie, wenn eine Reparatur nicht in Ordnung ist.

Oder wenn der beauftragte Handwerker Schäden verursacht.

Oder auch, wenn eine vom Mieter beauftragte Kleinreparatur teurer wird, den zulässigen Höchstbetrag für eine Einzelreparatur überschreitet.



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