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Kleinreparaturklausel im Mietvertrag - was ist zu beachten?
Eine im Mietvertrag vereinbarte Kleinreparaturklausel, wonach der Mieter die Kosten für kleine Instandsetzungen, Reparaturen an Installationsgegenständen und Einrichtungen trägt, auf die der Mieter ständigen Zugriff hat, ist zulässig.
Was sind typische Kleinreparaturen, was sind keine Kleinreparaturen?
Hier finden Sie Beispiele für Kleinreparaturen und auch Beispiele für kleine Reparaturen, die keine Kleinreparaturen sind.
Beispiele für typische Kleinreparaturen
Kleinreparaturen - Kosten für die einzelne Kleinreparatur ist begrenzt
Die Klausel darf Mieter nicht unangemessen benachteiligen - Kostengrenzen müssen beachtet werden.
- Hierfür kann, nach der derzeitigen Rechtsprechung, in der Regel ein Betrag zwischen 100 - 120 Euro (einschließlich aller Kosten und der Mehrwertsteuer) für den einzelnen Reparaturfall vereinbart werden.
Kosten Kleinreparatur - was meinen Gerichte - wie teuer darf eine Kleinreparatur sein?
Betragen die Kosten einer Reparatur mehr als 120 Euro, dann sehen Gerichte die Reparatur oft nicht nicht mehr als eine Kleinreparatur an.
- Es gibt keine verbindliche Regelung zum zulässigen Höchstbetrag.
- Vereinzelt sind auch schon mal höhere Beträge anerkannt worden:
Kleinreparaturen - Höhe der Kosten für eine Reparatur - Obergrenze
Kosten Kleinreparaturen - die zulässige Gesamtsumme pro Jahr
Zur Höhe der Gesamtsumme pro Jahr:
Als zulässig erachtet werden bis zu 8 Prozent von der Jahresnettomiete.
Kleinreparaturklausel im Wohnungsmietvertrag kann unwirksam sein
Enthält die Kleinreparaturklausel keine Kostenbegrenzung,
- einmal hinsichtlich der Höhe der einzelnen Reparatur und
- zusätzlich hinsichtlich der vom Mieter zu tragenden Gesamtsumme pro Jahr,
dann ist die Klausel im Mietvertrag unwirksam.
Die Folge: Der Vermieter muss zusätzlich zu seiner gesetzlichen Instandhaltungspflicht auch die anfallenden Kleinreparaturen bezahlen.
- ​​​​​​​Vereinbarung über Kleinreparaturen im Mietvertrag unwirksam?
Kostenersatz für eine "Kleinreparatur", wenn die Rechnung höher ist als der vereinbarte Betrag? Kann der Vermieter anteilige Kosten für eine "Kleinreparatur" verlangen, wenn die Rechnungssumme höher ist, als der im Mietvertrag vereinbarte Betrag für Kleinreparaturen?
Eindeutig ein:
- Es handelt sich dann um eine normale Instandsetzung, Reparatur, für die der Vermieter die Kosten insgesamt selbst tragen muss.
- Der Vermieter darf dann nicht vom Mieter anteilig 110 Euro verlangen und die restliche Rechnungssumme selbst zahlen.
Kleinreparaturen ausführen - der Vermieter sollte den Auftrag erteilen, nicht der Mieter
Es ist die Angelegenheit des Vermieters, sich um die Beauftragung von Kleinreparaturen zu kümmern.
Das ist auch besser so, denn leicht entstehen Probleme, wenn man als Mieter Reparaturen beauftragt, zum Beispiel bei Fragen zur Gewährleistung und Garantie, wenn eine Reparatur nicht in Ordnung ist.
Oder wenn der beauftragte Handwerker Schäden verursacht.
Oder auch, wenn eine vom Mieter beauftragte Kleinreparatur teurer wird, den zulässigen Höchstbetrag für eine Einzelreparatur überschreitet.
- Hat der Vermieter die Reparatur beauftragt, dann ist er zuständig, muss für alles sorgen.
Kleinreparatur als Mieter selbst beauftragen
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