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Abwesenheit im Winter - Beheizung der Mietwohnung

Wer im Winter länger verreist, sollte dafür sorgen, dass während des Urlaubs oder einer Abwesenheit aus anderen Gründen die Wohnung und die Beheizung der Wohnung kontrolliert werden.

Ausreichende Beheizung der Mietwohnung in der Winterzeit durch Mieter

Die ausreichende Beheizung der Mietwohnung ist vom Mieter sicherzustellen. Es sollten die Heizungsventile mindestens auf Frostschutz stehen.

Die Pflicht, für eine ausreichende Beheizung zu sorgen, ergibt sich aus der vom Mieter zu wahrenden Sorgfaltspflicht - die Mietwohnung ist sorgsam und pfleglich zu behandeln.
Mietwohnung - Obhutspflichten des Mieters bei Abwesenheit, Urlaub 

Winter - Abwesenheit, Urlaub - Gefahr für die Wohnung durch Einfrieren von Leitungen

Dennoch kann es vorkommen, dass die Heizung ausfällt, und bei starker Kälte - besonders wenn eine Mietwohnung viele Außenwände hat oder schlecht isoliert ist - Rohre einfrieren. Schäden in der eigenen Wohnung und anderen Wohnungen können die Folge sein. 

Urlaub - Bei starker Kälte die Wohnung in kurzen Abständen kontrollieren

Wenn die Gefahr besteht, dass ein Einfrieren von Leitungen möglich ist, dann sollten Sie jemanden beauftragen, der besonders bei starker Kälte alle paar Tage in die Wohnung schaut, ob alles in Ordnung ist. 

Es sollte dabei geprüft werden, ob die Heizung für eine ausreichende Temperatur sorgt. 

  • Ein Ausfall der Etagenheizung (auch eine defekte Zentralheizung) könnte so festgestellt werden, der Vermieter könnte benachrichtigt werden, damit der Heizungsausfall behoben wird.



Redaktion


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