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Wartung der Zentralheizung als Betriebskosten der Wohnung
In der jährlichen Heizkostenabrechnung für die Zentralheizung sind die regelmäßig entstehenden Wartungskosten als Betriebskosten berechnet. Welche Kosten der Wartung einer Zentralheizung sind Betriebskosten?
Wer führt die Wartung der Zentralheizung aus?
Die Wartung darf grundsätzlich nur von Personen mit den erforderlichen Fachkenntnissen durchgeführt werden, also durch einen Fachbetrieb. Die Wartungsarbeiten erfolgen in der Regel einmal jährlich.
Der nachfolgende Beitrag bezieht sich auf Wartungen für zentrale Ölheizungsanlagen oder zentrale Gasheizungsanlagen.
Wartungskosten der zentralen Heizungsanlage als Betriebskosten der Heizkostenabrechnung
Gemäß der Betriebskostenverordnung ist in § 2 Nr. 4 a, BetrKV geregelt, dass die Kosten für die Überwachung und Pflege der Heizungsanlage, die regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und die Überprüfung der Betriebssicherheit, umlagefähige Betriebskosten sind.
Wartungsarbeiten an einer Zentralheizung - welche Wartungskosten sind Betriebskosten?
Entstehende Kosten für folgende Wartungsarbeiten können z.B. umlagefähige Betriebskosten der Heizkostenabrechnung sein:
- Einstellung von Öl- oder Gasbrennern
- Reinigung des Brenners
- Abgaswerte und Abgastemperatur messen, Einstellungen vornehmen
- Verschleißteile austauschen, z.B. Ölfilter, Düsen, Dichtungen usw.
- Prüfung der Heizungspumpe
- Prüfung der Steuerung der zentralen Heizungsanlage
- Reinigung und Prüfung der Zündelektroden
ggf. auch Austausch - Reinigung des Kessels und der Brennkammer
- Reinigung des Heizungsraumes
- Wasser für die Anlage nachfüllen
- Entlüftung von Heizkörpern
- Funktionsprüfung der Heizung
- Prüfung der Gasleitungen auf Dichtheit
- Reinigung eines Öltanks
Materialkosten für Kleinteile, Arbeitskosten als Betriebskosten für Wartung der Zentralheizung
Dichtungen, Filter aber auch Düsen usw. werden ausgetauscht.
Die dafür anfallenden Kosten, für Material- und auch Arbeitskosten, sind auf die Mieter umlagefähige Betriebskosten, da diese Teile als Verschleißteile gelten, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Heizung erforderlich sind.
Austausch der Zündelektrode als umlagefähige Wartungskosten einer Zentralheizung
Das Überprüfen und die Reinigung der Zündelektroden dient der Erhaltung der Betriebsbereitschaft und der Betriebssicherheit. Solche Kosten sind umlagefähige Wartungskosten.
- Elektroden nutzen sich auf Grund der vielen Zündvorgänge ab, sind dann ggf. bereits vorbeugend zum Erhalt der Betriebsbereitschaft bei einer Wartung zu erneuern.
Bei Zündelektroden handelt es sich um Verschleißteile, die einer altersbedingten Abnutzung unterliegen.
- Es ist umstritten, ob ein nach Jahren abgenutzter, auszutauschender Zündelektrodensatz für eine zentrale Heizungsanlage zu den umlegbaren Wartungskosten zählt oder zu den nicht umlegbaren Reparaturkosten.
Im Falle einer Gasetagenheizung wurden die Kosten eines Elektrodensatzes als auf Mieter umlegbare Wartungskosten gerichtlich anerkannt.
Reparaturen an einer Heizungsanlage sind keine von Mietern zu zahlenden Betriebskosten
Reparaturen, Kosten für Instandsetzungen an der Heizung hat der Vermieter zu zahlen, sind keine Betriebskosten.
Instandhaltungen und Reparaturen sind immer vom Vermieter zu zahlen:
Instandhaltung Haus, Reparatur Mietwohnung - Pflicht für Vermieter
Zentralheizung und Vollwartungsvertrag - was kann als Betriebskosten berechnet werden?
Es kann sein, dass für die Zentralheizungsanlage ein Vollwartungsvertrag mit einer Fachfirma abgeschlossen wurde.
- In solchen Verträgen sind öfter auch pauschal angesetzte Kosten für Reparaturen enthalten, die aus der Heizkostenabrechnung dann herausgerechnet werden müssen:
Betriebskosten Vollwartungsvertrag - alle Kosten vom Mieter zu zahlen?
Um festzustellen, dass die berechneten Wartungskosten keine Kosten für Reparaturen enthalten, muss man beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung die Rechnung(en) und möglicherweise auch den Wartungsvertrag prüfen.
Heizkostenabrechnung - Prüfung der Belege, Verträge durch Mieter
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