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Instandhaltung Haus, Reparatur Mietwohnung - Pflicht für Vermieter

Grundsätzlich müssen Vermieter alle für Mieter wesentlichen Bereiche eines Hauses bzw. der Mietwohnung instandhalten, in einem betriebssicheren Zustand erhalten. Welche Pflichten ergeben sich daraus für Vermieter?

Instandhaltungspflicht des Vermieters für die Mietwohnung ist gesetzlich geregelt

Die Instandhaltungspflicht des Vermieters gilt für die Mietwohnung (§ 535, § 538 BGB), und für alle Bereiche eines Mietshauses, die Mieter nutzen:
​​​​​​​Z.B. Hausflur, Treppenaufgang, Hof, Keller usw.

Zur Vermieterpflicht gehört z.B. auch, dass eine ausreichende und funktionierende Beleuchtung in den Treppenaufgängen, im Keller usw. sichergestellt ist.

Für Mieter besteht die Pflicht, dem Vermieter Mängel, Schäden mitzuteilen.

Bei erheblichen Mängeln besteht das Recht zur Mietminderung:
Mängel der Wohnung mitteilen - Mietminderung, Ansprüche des Mieters 

Muss der Vermieter Bagatellschäden, optische Mängel am Haus beseitigen?

Bagatellschäden (das sind solche, die eine Nutzung der Wohnung nicht einschränken und auch optische Mängel z.B. Farbe an der Wand im Hausflur blättert ab) muss der Vermieter nicht beseitigen.
Der Zeitpunkt für die Beseitigung solcher Mängel ist dem Vermieter überlassen. 

  • Z.B. Schadhafter Putz führt nur dann zu einer Renovierungs- bzw. Instandsetzungspflicht des Vermieters, wenn es sich um erhebliche Schäden handelt.
    Erheblich sind solche Schäden z.B. dann, wenn es nicht mehr zumutbar ist, die Wohnung durch ein Treppenhaus mit schadhaftem, immer wieder herabfallendem Putz, zu erreichen.
    Dachrinne undicht - Fassadenschäden - Schaden an der Mietwohnung  

Wesentliche Schäden am Haus, Wohnung, Grundstück muss der Vermieter beseitigen

Der Vermieter hat nicht nur wesentliche Schäden in der Mietwohnung zu beseitigen. Auch die Beseitigung von Schäden, die Mieter z.B. im Treppenhaus einer Unfallgefahr aussetzen, ist die Pflicht des Vermieters. Z.B., wenn Treppenstufen, ein Treppengeländer oder ein Treppenläufer so stark beschädigt sind, dass eine Unfallgefahr besteht.

Pflicht zur Instandhaltung an Haus und Wohnung - Mängel müssen Vermieter gemeldet werden

Bildet sich z.B. auf einer Wand in der Wohnung oder dem Haus ein Wasserfleck, dann müssen Sie gleich tätig werden, z.B. den Vermieter oder die Hausverwaltung anrufen (ggf. im Beisein eines Zeugen), eine eMail schreiben, ein Fax senden und die Dringlichkeit eines schnellen Handelns für die Mängelbeseitigung deutlich machen.

Sie sollten nachweisen können, dass die Vermieterseite Ihre Nachricht über einen Mangel, Schaden auch erhalten hat. 

Kleinreparaturen können auf Mieter übertragen sein, sind vom Mieter zu bezahlen

Ist im Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel vorhanden, dann führt dies dazu, dass vom Mieter Kleinreparaturen in der Wohnung in bestimmten Grenzen getragen werden müssen.
Kleinreparaturen - Höhe der Kosten für eine Reparatur - Obergrenze 

Der Auftrag für die Ausführung solcher Reparaturen sollte dem Vermieter überlassen werden:
Kleinreparaturen beauftragen - Auftrag durch Mieter - Besser nicht! 

Notfall - Schaden an Haus oder Wohnung - Vermieter nicht zu erreichen, reagiert nicht

Erfolgt keine Reaktion des Vermieters auf die Meldung von Mängeln oder eines Schadens oder können Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung nicht erreichen, dann dürfen Sie in dringenden Notfällen, die Ihre oder die Sicherheit anderer gefährden, bzw. zur Verhinderung eines größeren Schadens, auch die Polizei oder die Feuerwehr informieren. 

Dies kann z.B. bei herabfallendem Fassadenputz, losen Dachziegeln, Gefahr durch Eiszapfen an einer Dachrinne und anderen Unfallgefahren (Gefahr für Leib und Leben) erforderlich sein.
Gefahr im Verzug - Schaden Mietwohnung, Haus


Redaktion


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