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Ratgeber Untervermietung
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Eiszapfen, Dachlawine, Glätte - Unfallgefahren für Mieter
Hängen an dem Haus, z.B. an einer Dachkannte, Eiszapfen oder droht die Gefahr, dass sich eine Dachlawine löst, dann ist der Vermieter der Wohnung verantwortlich für die Beseitigung solcher Gefahrenquellen, auch für die Beseitigung von Glätte.
Vermieter muss Eiszapfen an Dachrinnen, am Haus beseitigen - Verkehrssicherungspflicht
Manchmal hängen an der Dachkante bedrohliche Eiszapfen. Es gehört zur Verkehrssicherungspflicht des Vermieters, diese Gefahr zu beseitigen.
- Der Vermieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Mieter möglichst ohne Schaden zu ihrer Wohnung kommen, auch gefahrlos das Haus verlassen können.
Räumpflicht, Streupflicht - Verkehrssicherungspflicht des Vermieters
Gefahr einer Dachlawine ist eine ernst zu nehmende Unfallgefahr
Türmt sich eine Dachlawine auf, die bald herabstürzen kann, so ist diese Gefahrenquelle schnell vom Vermieter zu beseitigen.
Wie bei anderen Instandhaltungspflichten sollte dem Vermieter die bestehende Unfallgefahr (möglichst nachweisbar!) mitgeteilt werden, und es sollte eine kurze Frist zu Beseitigung gesetzt werden.
Mängelbeseitigung - dem Vermieter immer eine Frist setzen
- In solchen Fällen empfiehlt sich gleichzeitig auch die Information der Hausverwaltung, ebenfalls mit der Aufforderung, die Gefahr zu beseitigen.
Wegen Eiszapfen, der Gefahr einer Dachlawine das Ordnungsamt oder Feuerwehr informieren
- Es kann sinnvoll sein, dass in solchen Fällen die Ordnungsbehörde der Gemeinde, oder notfalls die Feuerwehr benachrichtigt wird, wenn der Vermieter nicht schnell seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt bzw. die Unfallgefahr so groß ist, dass nicht zugewartet werden kann.
Große Eiszapfen oder die Gefahr von Dachlawinen von Häusern anderer Eigentümer - auch in solchen Fällen geht es dann um die Verkehrssicherungspflicht und die Information des Ordnungsamts ist dann sinnvoll.
Redaktion
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