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Schnee räumen, Eisbeseitigung - Verkehrssicherungspflicht Vermieter

Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an einem öffentlichen Weg liegt, muss bei Schnee und Eis dafür sorgen, dass Personen, die einen (anliegenden) Weg am Grundstück benutzen, bei Wahrung einer normaler Sorgfalt nicht zu Schaden kommen. 

Wohnanlage - Wege auf dem Grundstück sind von Schnee und Eis zu räumen

Die Schnee- und Eisbeseitigung gilt auch auf dem Grundstück, wenn der Eigentümer damit rechnen muss, dass Personen das Grundstück betreten, ganz besonders bei zum Wohnen vermietetem Eigentum.

Schneebeseitigung, Eisbeseitigung - Aufgabe des Grundstückseigentümers, Vermieters

  • Besonders bei Schnee und Eis muss der Grundstückseigentümer diese Verkehrssicherungspflicht beachten.
    Schnee muss geräumt werden, Eis muss beseitigt oder zumindest durch Streuen "abgestumpft", also weniger glatt gemacht werden: 
    Schnee und Eis - Räumpflicht und Streupflicht des Vermieters
  • Wer genau welche Bereiche Schnee- und Eisfrei halten muss, von wann bis wann die Wege gut begehbar sein müssen, auch welche Mittel zum Streuen benutzt werden dürfen, ist regional unterschiedlich, teilweise in Landesgesetzen oder in Gemeindesatzungen näher geregelt.

Schnee räumen, Eis auf Grundstück des Hauses, Wohnanlage von 7 - 20 Uhr beseitigen 

  • Als Faustregel kann man ansetzen, dass die Wege werktags von 7 bis 20 Uhr begehbar sein müssen, feiertags kann die Pflicht vielleicht auch erst später beginnen, in manchen Orten muss auch später am Abend noch gestreut werden.
    Bei heftigem Schneefall oder Eisregen kann das aber von den Gerichten auch anders beurteilt werden.

Wohnungseigentümergemeinschaft muss auf Verkehrssicherungspflichten achten

Entsprechendes gilt auch für Wohnungseigentum:
Für die Verkehrssicherung außen und auf Gemeinschaftsflächen ist normalerweise die Eigentümergemeinschaft zuständig (das kann aber in der Teilungserklärung anders geregelt sein), der einzelne Wohnungseigentümer hat Verkehrssicherungspflichten vor allem für sein Sondereigentum.

  • Sind Sie selbst (oder einer Ihrer Besucher) bei Schnee oder Eis gestürzt und zu Schaden gekommen, macht es einen wichtigen Unterschied, ob das in einem Bereich passiert ist, für den Ihr Vermieter die Verkehrssicherungspflicht hat - nur dann spielt das Mietrecht eine Rolle.

Winterdienst - Vermieter möchte die Schneeräumung, Eisbeseitigung auf Mieter übertragen

Sollen Mieter die Pflichten für den Winterdienst übernehmen, so sollte immer genau geprüft werden, ob die Ãœbernahme dieser Verpflichtung möglich ist:

Räumpflicht und Streupflicht - Übertragung Winterdienst auf Mieter


Redaktion


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