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Rutschiges Laub auf Grundstück - Haftung bei Unfall
Wer im Herbst unterwegs ist, muss besonders vorsichtig sein. Kommt es zu einem Unfall auf nassem bzw. rutschigem Laub im Bereich eines Grundstücks, dann wird oft dem Fußgänger oder dem Radfahrer eine Mitschuld gegeben.
Verkehrssicherungpflicht - Laubbeseitigung auf Wegen, Treppen des Hauses gehört dazu
Es gehört zur Verkehrssicherungspflicht des Vermieters, dass die Rutschgefahr durch nasses Laub auf einem Grundstück beseitigt wird, Wege und Treppen gefahrlos benutzt werden können:
- Grundsätzlich kann derjenige, der für die Laubbeseitigung verantwortlich ist, dafür haften, wenn jemand zu Schaden kommt: Nasses Laub auf Wegen und Treppen - Haftung bei Unfall
Muss Laub auf von Mietern benutzten Wegen und Treppen ständig beseitigt werden?
Eine genaue Regel, wie oft Laub zu fegen ist, gibt es nicht.
Auch ein sorgfältiger Grundstückseigentümer kann nicht ständig Laub auf Wegen und Treppen beseitigen und im Herbst fällt oft innerhalb kurzer Zeit Laub - Nebel und Regen machen das Laub rutschig.
Allgemein: Je mehr Blätter fallen, desto öfter müssen Straßen und Wege gefegt werden. Bleibt Laub länger liegen, und passiert dann ein Unfall, dann kann ein Verschulden vorliegen, das zur Haftung führt.
Unfall auf rutschigem Laub - Rechtsprechung geht oft von Mitverschulden des Verletzten aus
Es muss festgestellt werden, wer für die Beseitigung des Laubs verantwortlich war. Oft ist das der Eigentümer des Grundstücks, auch wenn dieser ggf. die Pflicht an eine Firma oder auf Mieter des Hauses übertragen hat. Es kann trotzdem eine Mithaftung in Frage kommen, denn der Eigentümer muss dann kontrollieren, ob das Räumen klappt.
Trifft den Eigentümer ein Verschulden, dann kann es möglich sein, dass die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder auch eine Privathaftpflichtversicherung Schadenersatz zahlen muss.
- Die Haftpflichtversicherungen zahlen bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nur, wenn klar ist, dass der Versicherungsnehmer, also derjenige, der diese Versicherung abgeschlossen hat, auch verantwortlich war.
Und die Rechtsprechung reduziert oft die Haftung des für das Fegen des Laubs Verantwortlichen sehr.
- Das oft benutzte Argument: Der Verletzte sei mitschuldig an dem Unfall, er hätte eben wegen der Wetterlage und des nassen Laubs besonders vorsichtig sein müssen.
Wer auf nassem Laub ausgerutscht ist und sich verletzt hat, sollte nach Zeugen schauen, um zu belegen, wie der Unfall passiert ist.
Verletzungen vom Arzt dokumentieren lassen, rechtlichen Rat in Anspruch nehmen.
Redaktion
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