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Ratgeber Untervermietung
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Keine Laubbeseitigung durch Vermieter - Unfall auf Hausgrundstück
Ist ein Vermieter nicht der Verpflichtung zur Laubbeseitigung nachgekommen und geschieht auf dem Grundstück ein Unfall auf nassem, rutschigem Laub, dann geht es oft darum, wer den durch den Unfall erlittenen Schaden zu ersetzen hat
Unfall auf nassem Laub - Ansprüche gegen Vermieter?
Stürzen Mieter auf dem Grundstück auf nassem Laub, und kommen zu Schaden, dann liegt es nahe, Schadenersatz von den Verantwortlichen zu verlangen.
Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist schwierig.
Schadenersatz kann nur von dem Schädiger verlangt werden, und es muss ein Verschulden nachgewiesen werden.
Ansprüche werden manchmal mit der Begründung abgelehnt, man habe den Falschen in Anspruch genommen, oder es heißt am Ende, der Verantwortliche habe seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt.
- Die Rechtsprechung nimmt bei Wegeunfällen auch häufig ein Mitverschulden des Verletzten an, argumentiert, bei der Wetterlage hätte der Fußgänger eben besonders vorsichtig sein müssen.
Welcher Schaden ist durch den Unfall entstanden?
Bei Gesundheitsschäden sollten Sie darauf achten, dass genau festgestellt und dokumentiert wird, welche Verletzungen eingetreten sind.
Es kommt auch darauf an, wo genau der Unfall geschehen ist, und es sollte möglichst festgestellt werden, was genau geschehen ist, z.B. durch Fotos und Zeugen.
Wenn es Zeugen gibt, bemühen Sie sich möglichst sofort darum, dass Sie deren Namen und Anschrift erfahren, und feststellen, was der Zeuge / die Zeugin genau gesehen hat.
Keine Laubbeseitigung - Mieter hat Unfall auf nassem, rutschigem Laub auf Hausgrundstück
Ist der Unfall auf dem Grundstück, z.B. auf dem Weg über den Hof entstanden, kommt es z.B. darauf an, ob Sie berechtigt waren, dort zu laufen, z.B. selbst dort wohnen oder jemanden besuchten, der dort wohnt.
Für die Wege auf dem Grundstück ist normalerweise der Grundstückseigentümer bzw. der Vermieter verantwortlich, er hat die Verkehrssicherungspflicht.
Dieser kann sich manchmal, jedenfalls teilweise, damit entlasten, dass er ein Unternehmen beauftragt hat, oder die Verpflichtung für die Laubbeseitigung auf einen Mieter übertragen ist:
Nasses, rutschiges Laub auf Grundstück - Haftung bei Unfall
Mangelhafte Laubbeseitigung - Unfall auf Gehweg vor dem Hausgrundstück
Für die Laubbeseitigung auf dem Gehweg vor dem Grundstück kann auch die Gemeinde zuständig ein.
- Beim Gehweg, einem Bürgersteig, ist das unterschiedlich:
In Städten muss oft die Gemeinde, die Kommune, für die Laubbeseitigung sorgen. - Es kann aber auch durch eine Satzung der Gemeinde bestimmt sein, dass der jeweilige Grundstückseigentümer für den Teil des Gehwegs verantwortlich sein, das vor seinem Grundstück liegt.
Bei einem Unfall auf dem Gehweg erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, wer für die Laubbeseitigung verantwortlich ist.
Redaktion
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