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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Unfall auf Glatteis - als Mieter Ansprüche gegen Vermieter durchsetzen
Wer sich als Mieterin oder Mieter bei einem Glätteunfall vor der eigenen Haustür verletzt, hat u. U. Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gegen den eigenen Vermieter.
Haftung des Vermieters wegen Unfall des Mieters wegen Glatteis
Voraussetzung für die Haftung ist, dass der Vermieter seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat und nicht ausreichend Maßnahmen gegen Schnee und Glätte getroffen hat.
Bei Schnee und Eis auf dem Wohngrundstück gestürzt - Ansprüche gegen den Vermieter
In vielen Fällen verweisen Vermieter geschädigte Mieter darauf, dass diese ihre Ansprüche direkt bei der Haftpflichtversicherung des Vermieters anmelden sollen.
- Gegen diese Versicherung hat der Mieter aber keinen direkten Anspruch.
- Ansprüche müssen (und können nur) gegenüber dem Vermieter durchgesetzt werden:
Als Mieter einen Schadenersatzanspruch durchsetzen
Unfall als Fußgänger wegen Glatteis - Ansprüche gegen Versicherungen
Falls Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, sollte der Unfall dort umgehend gemeldet werden.
- Die private Unfallversicherung leistet nur dann, wenn eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung (= Invalidität) eingetreten ist, und zwar innerhalb eines im Versicherungsvertrag geregelten Zeitraums (meistens 12 Monate nach dem Unfall).
- Sorgen Sie dafür, dass die ärztliche Feststellung der Invalidität so schnell wie möglich erfolgt. Hierfür müssen Fristen beachtet werden!
- Auch für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung sind Fristen einzuhalten (diese sind im Versicherungsvertrag geregelt, oft 12 bis 15 Monate nach dem Unfall).
- Falls der Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause geschehen ist, kommen Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft in Betracht (Wegeunfall).
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