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Heizkostenabrechnung Mietwohnung - Kosten Öltankreinigung
Kosten für die Öltankreinigung für die Mietwohnung sind umlagefähige Betriebskosten.
Heizkosten vom Mieter zu tragen - Öltankreinigung
Meist ist im Vertrag vereinbart, dass die Mieter die Heizkosten tragen müssen. Das reicht dann aus, dass auch die Kosten der Öltankreinigung auf die Mieter umgelegt werden können.
Heizkostenabrechnung - Betriebskosten der Öltankreinigung sind Kosten der Heizungsanlage
Die Kosten einer Öltankreinigung gehören zum Betrieb einer zentralen Heizungsanlage und gehören damit zu den umlagefähigen Kosten, den Kosten für die Pflege und die Reinigung der Anlage.
§ 2 Nr. 4a der Betriebskostenverordnung
Kosten einer Öltankreinigung als Betriebskosten der Mietwohnung
Betriebskosten für eine Öltankreinigung dürfen auf die Mieter von Mietwohnungen umgelegt werden.n.
Betriebskosten müssen regelmäßig entstehen. Dies bedeutet im Fall der Öltankreinigung aber nicht jährlich, denn eine Reinigung (Beseitigung des Ölschlamms) wird ca. alle 5 bis 7 Jahre ausgeführt.
- Auch ein solch langer zeitlicher Abstand entspricht in diesem Fall einer "gewissen Regelmäßigkeit".
- und die Kosten der Öltankreinigung sind von Mietern zu zahlende Betriebskosten.
Der Vermieter muss die Kosten einer Öltankreinigung nicht über mehrere Jahre verteilen, er darf die gesamten Kosten für das Jahr abrechnen, in dem sie entstanden sind.
Kosten der Öltankreinigung können ausnahmsweise keine umlagefähigen Betriebskosten sein
Dies ist der Fall, wenn z.B. bei einer vorgeschriebenen Überprüfung durch einen technischen Überwachungsverein festgestellt wird, dass der Öltank eine neue Innenhülle braucht oder für den Korossionsschutz neu beschichtet werden muss.
Wird dann im Rahmen der Ausführung solcher Arbeiten eine Öltankreinigung erforderlich, dann handelt es sich um Kosten, die im Rahmen der Instandhaltungspflicht des Vermieters anfallen - dann dürfen die Kosten der Öltankreinigung nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Prüfkosten Öltank durch einen technischen Überwachungsverein in der Heizkostenabrechnung
Auch die Prüfkosten eines technischen Überwachungsvereins für einen Öltank sind umlagefähige Betriebskosten.
Redaktion
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