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Energetische Modernisierung - neue Fenster, neue Heizung
Eine Mieterin wehrte sich gegen die vom Vermieter vorgesehenen energetischen Modernisierungsmaßnahmen, dem Einbau einer Heizung und neuer Fenster.
Mieter möchte keine Modernisierung, die alten Fenster und Öfen sollen bleiben
Die Mieterin wollte den Einbau von Isolierglasfenstern verhindern, auch den Einbau einer Gasetagenheizung, da sie die Wohnung weiterhin mit den alten Kohleöfen beheizen wollte.
Alte Holzfenster gelten als wenig energieeffizient - Modernisierung ist zu dulden
Aber: Energetische Modernisierungsmaßnahmen sind meist zu dulden.
Da alte Holzfenster wenig energieeffizient sind, müsse die Mieterin es dulden, wenn der Vermieter besser isolierte Kunststofffenster einbauen wolle, so das Landgericht Berlin (Az. 65 S 144/15), denn durch den Einbau der neuen Fenster werde Energie gespart.
Modernisierung - neue Fenster als Modernisierungsmaßnahme
Modernisierung - Vermieter hat meist die Wahl zwischen Holzfenstern und Kunststofffenstern
Alte Holzfenster könnten zwar auch gegen neue energiesparende Holzfenster getauscht werden, der Vermieter kann aber auch anstelle der Holzfenster einfach energiesparende Kunststofffenster einbauen lassen.
- Anders könnte es nur sein, wenn die Fassade eines Hauses unter Denkmalschutz steht, der Vermieter kann dann durch das Denkmalamt verpflichtet werden, die alten Fenster durch neue, gleich aussehende energiesparende Holzfenster zu ersetzen.
Ofenheizung soll im Rahmen einer Modernisierung durch Gasetagenheizung ersetzt werden
Im gleichen Gerichtsverfahren wurde auch darüber verhandelt, ob der Einbau einer Gasetagenheizung eine zu duldende Modernisierung ist. Das Gericht entschied, dass auch diese Modernisierung von der Mieterin hinzunehmen sei, denn eine solche Heizung spare Energie und erhöhe den Wohnwert der Wohnung.
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