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Betriebskosten Warmwasser - Eichung Warmwasserzähler alle fünf Jahre

Der Warmwasserverbrauch der Mietwohnung wird in der Regel durch Warmwasserzähler, Wasseruhren gemessen - die Eichung der Warmwasserzähler ist vorgeschrieben.

Messergebnis des Warmwasserzählers als Grundlage für die Abrechnung des Verbrauchs

Die Messung solcher Zähler gilt als Nachweis für die Abrechnung des Warmwasserverbrauchs gegenüber Mietern. 

Zeitraum für die Eichung der Warmwasseruhren regelt das Mess- und Eichgesetz 

Das Mess- und Eichgesetz bestimmt, dass Warmwasserzähler alle fünf Jahre geeicht werden müssen. Der Eichungszeitpunkt ist auf dem Zähler festgehalten. 

  • Die Frist endet immer erst am Ende des entsprechenden Kalenderjahres. 

Eichkosten des Warmwasserzählers als Betriebskosten

Eichkosten können als Betriebskosten umgelegt werden:
Betriebskosten - Eichkosten für Wärmezähler, Warmwasseruhren 

Der Vermieter kann auch den Zähler gegen einen frisch geeichten austauschen und diese Kosten als Betriebskosten abrechnen.



Redaktion


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