Logo

Ausschluss der Modernisierung im Mietvertrag - keine Duldung

Es ist möglich, dass in Mietverträgen für Wohnungen vereinbart wurde, dass Modernisierungen nur mit Zustimmung des Mieters vorgenommen werden dürfen. 

Mietvertragliche Vereinbarung - Ausschluss der Modernisierung

In solchen Fällen ist die Modernisierung vertraglich ausgeschlossen, es besteht auch keine Duldungspflicht. 

Es ist dann vertraglich festgelegt, dass Modernisierungsmaßnahmen nur mit Zustimmung der Mieter ausgeführt werden dürfen.

Hinweis


Auch wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag oder einer späteren Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter  steht: , immer geht es um die freiwillige Zustimmung des Mieters für eine Modernisierung, das heißt der Vermieter darf auch nicht durch eine Duldungsklage versuchen, die Zustimmung durch ein Gerichtsurteil ersetzen zu lassen.

Ausschluss einer Modernisierung im Mietvertrag - neuer Eigentümer, Vermieter daran gebunden

Auch der Käufer einer Immobilie ist an die Vereinbarung gebunden, da der Mietvertrag mit allen rechten und Pflichten auf den Käufer übergeht.

Modernisierungsmaßnahmen sind nicht möglich, wenn diese vertraglich ausgeschlossen sind

Ein solche Vereinbarung kann sich auch aus einer späteren vertragsändernden Modernisierungsvereinbarung ergeben etwa dahingehend, dass eine weitere Modernisierung ausgeschlossen ist.

Behörde macht Auflage zur Modernisierung - Ausschluss der Modernisierung nicht bindend



Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: