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Freiberufliche Nutzung der Mietwohnung - Erlaubnis erforderlich?
Wollen Mieter ihre Mietwohnung nicht nur zum Wohnen, sondern auch für eine freiberufliche Tätigkeit nutzen, so sind Regeln zu beachten, denn manchmal kann die Erlaubnis des Vermieters erforderlich sein.
Die freiberufliche Nutzung der Mietwohnung ist in vielen Fällen möglich
Solange Sie Texte schreiben oder redigieren, Pläne zeichnen, Zahlen prüfen oder sich mit ähnlichen Tätigkeiten beschäftigen, die nicht nach außen dringen, andere nicht stören, dann ist dies ohne weiteres rechtlich möglich und zulässig. Es handelt sich im Rahmen des Wohnens um eine normal übliche Wohnnutzung.
Freiberufliche Tätigkeit in der Mietwohnung - welchen Umfang hat die Tätigkeit?
Nicht immer kann ohne weiteres eine freiberufliche Nutzung der Wohnung erfolgen. Das freiberufliche Arbeiten in der Wohnung kann durchaus Auswirkungen auf andere Mieter haben. Es ist in diesem Zusammenhang zu prüfen:
- Kann durch die Tätigkeit störender Lärm entstehen?
- Muss ich häufiger im Rahmen meiner Arbeit Besuch empfangen?
- Will ich Mitarbeiter beschäftigen?
Freiberufliche Tätigkeit in der Mietwohnung - nicht immer eine normale Nutzung
Die Grenze zwischen einer normalen Wohnnutzung und einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit ist nicht ganz einfach zu ziehen. Sie ist insbesondere dann überschritten, wenn Sie als Mieter der Wohnung nicht nur vereinzelt Publikum empfangen, oder die Berufstätigkeit in sonstiger Weise außerhalb der Wohnung bemerkbar wird oder sogar für andere störend ist.
Freiberufliche Tätigkeit in einer Mietwohnung - Werbung an Briefkasten, Haustür, Fenster
Soll ein Schild oder Schilder an der Klingel, der Wohnungstür, im Hausflur, am Briefkasten oder sogar auf dem Grundstück für den Hinweis auf die Tätigkeit angebracht werden?
- Ein Schild oder Schilder mit Hinweis auf die Berufstätigkeit darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht angebracht werden.
- Ist das bereits erfolgt, so kann der Vermieter abmahnen und die Entfernung verlangen.
Abmahnung vom Vermieter - Folgen für Mieter einer Wohnung.
Freiberufliche Tätigkeit - Wohnanschrift wird als Geschäftsadresse, für Werbung genutzt
Ein Risiko für eine Kündigung der Wohnung kann dadurch entstehen, wenn Mieter die Wohnanschrift als Geschäftsadresse nutzen:
Geschäftsadresse - als Mieter die Mietwohnung, Wohnanschrift nutzen.
Freiberufliche Tätigkeit in der Wohnung - Genehmigung durch den Vermieter kann sinnvoll sein
Müssen Sie auch nur einen der vorstehenden Punkte bejahen:
- Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter wegen einer Erlaubnis der in der Wohnung beabsichtigten Tätigkeit.
- Lassen Sie sich eine schriftliche Erlaubnis für die beabsichtigte Tätigkeit geben.
- Und auch die schriftliche Erlaubnis für das Anbringen von Werbung, bzw. eines Schildes.
Freiberufliches Arbeiten in der Mietwohnung kann eine unerlaubte Nutzung sein
Bestehen Anhaltspunkte bzw. Tatsachen dafür, dass es sich nicht mehr um eine zulässige Nutzung der Wohnung handelt, und besteht keine Genehmigung des Vermieters, dann kann eine Kündigung der Wohnung wegen unerlaubter Benutzung möglich sein.
Lesetipps
Gewerbeausübung, beruflich arbeiten in der Mietwohnung
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Bauliche Veränderungen in der Wohnung für die Ausübung der Tätigkeit sind in der Regel genehmigungspflichtig.
Soll für die Aufteilung von Zimmern z.B. eine Trennwand gestellt werden?
Mieter bauen in der Wohnung eine Trennwand, Raumteiler
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