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Untervermieten von Zimmern, der Wohnung - Tipps zum Thema
Als Wohnungsmieter sind Sie nicht verpflichtet, ständig in der von Ihnen gemieteten Wohnung zu wohnen.
Dennoch dürfen Sie die Wohnung weder ganz untervermieten, noch teilweise (also einzelne Zimmer) ohne Erlaubnis an jemanden oder mehrere Personen untervermieten
- Um eine Untervermietung handelt es sich immer, wenn eine fremde Person einzieht, die eine Untermiete zahlt.
Dafür ist immer die Erlaubnis des Vermieters Voraussetzung.
- Es gibt auch Personenkreise, enge Verwandte, die einziehen dürfen:
Mitbewohner einziehen lassen - ohne Erlaubnis des Vermieters?
Tipps rund um das Thema Untermieter und Untervermietung in der Mietwohnung
Vertragspartner des Untermieters ist der Hauptmieter
Untermieterlaubnis - Erlaubnis zur Untervermietung
Will ich als Hauptmieter untervermieten?
Hier finden Sie einige Überlegungen, damit Sie als "Untervermieter" leichter entscheiden können:
Untermietvertrag als Hauptmieter schließen - Vorüberlegungen
Die Ratgeber können Sie überall kaufen, wo es eBooks gibt, z.B. bei
Musterbrief für Erlaubnis vom Vermieter für die Untervermietung
Musterbrief - Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung
Als Untermieter in eine Wohnung einziehen
Beweggründe als Untermieter mit jemandem gemeinsam in einer Wohnung zu leben sind oft, dass man sich eine eigene Wohnung nicht leisten kann:
Als Untermieter Untermietvertrag schließen - Vorüberlegungen
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