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Untervermieten von Zimmern, der Wohnung - Tipps zum Thema

Als Wohnungsmieter sind Sie nicht verpflichtet, ständig in der von Ihnen gemieteten Wohnung zu wohnen.

Dennoch dürfen Sie die Wohnung weder ganz untervermieten, noch teilweise (also einzelne Zimmer) ohne Erlaubnis an jemanden oder mehrere Personen untervermieten

- Um eine Untervermietung handelt es sich immer, wenn eine fremde Person einzieht, die eine Untermiete zahlt.

Dafür ist immer die Erlaubnis des Vermieters Voraussetzung.

Hinweis


    Tipps rund um das Thema Untermieter und Untervermietung in der Mietwohnung

    Vertragspartner des Untermieters ist der Hauptmieter 

    Untermieterlaubnis - Erlaubnis zur Untervermietung

    Will ich als Hauptmieter untervermieten?

    Hier finden Sie einige Überlegungen, damit Sie als "Untervermieter" leichter entscheiden können:

    Untermietvertrag als Hauptmieter schließen - Vorüberlegungen 

    eBooks
    Unsere Ratgeber bieten umfangreiche Informationen zum Thema Untervermietung. Untermieter und Untervermieter finden für die wichtigen Fragen eines Untermietverhältnisses die richtigen Antworten.
    Die Ratgeber können Sie überall kaufen, wo es eBooks gibt, z.B. bei

    Musterbrief für Erlaubnis vom Vermieter für die Untervermietung

    Musterbrief - Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung

    Als Untermieter in eine Wohnung einziehen

    Beweggründe als Untermieter mit jemandem gemeinsam in einer Wohnung zu leben sind oft, dass man sich eine eigene Wohnung nicht leisten kann:

    Als Untermieter Untermietvertrag schließen - Vorüberlegungen

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    Hinweis

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