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Als Untermieter Untermietvertrag schließen - Vorüberlegungen

Wenn Sie die Absicht haben, als Untermieter / Untermieterin mit dem Hauptmieter einer Wohnung einen Untermietvertrag abzuschließen, sollten Sie einige Vorüberlegungen anstellen.

Untermieterlaubnis: Darf der Hauptmieter der Wohnung an mich untervermieten?

Lassen Sie sich die Untervermietungserlaubnis des Vermieters zeigen, denn

und es droht dann die Kündigung, wodurch auch Sie letztlich die Wohnung verlieren.

Die Erlaubnis zur Untervermietung muss in aller Regel namentlich für Sie gelten, und sie muss den Raum bzw. die Räume betreffen, die Sie mieten wollen.

Kann ich mir die Miete leisten?

Für die Frage, ob Sie sich die Miete leisten können, kommt es nicht nur auf die Miete für die Raumnutzung allein an, sondern auch auf weitere Mietbestandteile:

  • Soll die angegebenen Miete auch die Nebenkosten umfassen, sogenannte Inklusivmiete?
  • Oder verlangt der Hauptmieter Vorschüsse für die kalten / warmen Betriebskosten?
    Dann kann es sein, dass Nachzahlungen auf Sie zukommen, wenn die Vorschüsse die tatsächlichen Kosten nicht decken.
  • Muss der Hauptmieter einen Untermietzuschlag zahlen, wenn ja, erwartet er, dass Sie sich daran beteiligen oder den Zuschlag sogar allein übernehmen?
  • Erwartet der Hauptmieter zusätzlich die Leistung einer Kaution?

Komme ich mit dem Hauptmieter, mit anderen Untermietern zurecht?

Bedenken Sie, dass das Zusammmenleben in einer Wohnung zwangsläufig zu einer gewissen Nähe führt.

  • Rechtlich sehr wichtig ist, ob der Hauptmieter / die Hauptmieterin selbst in der Wohnung wohnen wird.

Aber fragen Sie den Hauptmieter auch, ob es andere Mitbewohner gibt, oder ob er vorhat, noch weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen.

Welche Mietdauer ist für Sie unbedingt erforderlich - soll sie von vornherein begrenzt sein?

Es kann sinnvoll sein, von vornherein zu vereinbaren, dass das Untermietverhältnis nur eine bestimmte, im Voraus festgelegte Zeit gelten soll.

Welche Kündigungsfrist gilt, welches Kündigungsrisiko besteht?

Wenn keine feste Mietdauer vereinbart wird, überlegen Sie, ob die Kündigungsfristen, die der Hauptmieter vorschlägt, oder die das Gesetz nennt, zu Ihrer Planung passen. Für die Länge dieser Fristen kommt es u.a. darauf an,

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Weitere Informationen finden Sie auf unserer Checkliste.



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