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Mietvertragsdauer - Vertrag für unterschiedlich lange Zeit abschließen
Die Vereinbarung über die Mietvertragsdauer wirkt sich aus auf die Möglichkeit, den Mietvertrag ordentlich (fristgemäß) zu kündigen. Achtung: Zu anderen Kündigungsmöglichkeiten siehe am Ende dieses Beitrags.
Wenn Sie noch vor einem Vertragsabschluss stehen, sollten Sie prüfen, welche Regelung Ihren Interessen entspricht und Sie sollten versuchen, diese auszuhandeln.
Oder haben Sie schon einen Mietvertrag geschlossen, den Sie prüfen wollen?
Wichtig, für welche Dauer der Mietvertrag für die Mietwohnung abgeschlossen wird
Sehr häufig wird ein Mietvertrag unbefristet, über eine unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für Mieter gilt in solchen Fällen die ordentliche gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, egal, wie lange ein Mietverhältnis dauert.
- Ein Mietvertrag kann auch auf eine bestimmte Zeit (qualifizierter Zeitmietvertrag) geschlossen werden.
​​​​​​​Damit hat der Mieter die Sicherheit, dass vor Ablauf dieser Frist der Vertrag vom Vermieter, außer im Falle einer Vertragsverletzung, nicht ordentlich gekündigt werden kann. - Allerdings kann auch der Mieter den Vertrag grundsätzlich nicht kündigen, wenn der Vermieter den Vertrag nicht verletzt.
- Ein Zeitmietvertrag kann nur aus bestimmten Gründen wirksam geschlossen werden.
- Verträge mit Kündigungsauschluss (Kündigungsverzicht):
Für Mieter kann die Kündigungsmöglichkeit nur für die Dauer von maximal vier Jahren ausgeschlossen werden.Kündigungsverzicht:
Beendigung eines Mietvertrages, wenn Kündigungsauschluss vereinbart ist
Befristeter Mietvertrag oder unwirksamer Zeitmietvertrag wurde zu unbefristetem Vertrag
- Ist aus einem ursprünglich befristeten Vertrag (z.B., weil der Grund für die Befristung nicht bestand, oder entfallen ist) ein unbefristeter Vertrag geworden, dann haben Mieter die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten - für die ordentliche Kündigung des Mietvertrages gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist.
Fest vereinbarte Vertragsdauer für Mietwohnung - Kündigungsmöglichkeiten für Mietvertrag
Auch bei einer fest vereinbarten Vertragsdauer bleibt die Möglichkeit der fristlosen Kündigung für Mieter, wenn dafür Gründe vorliegen. Ebenso kann bei entsprechenden Gründen auch der Vermieter fristlos gegenüber dem Mieter kündigen.
Ebenfalls unbeeinflusst bleiben die Sonderkündigungsrechte für Mieter und die Rechte auf der außerordentlichen fristgebundenen Kündigung auf Vermieterseite.
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