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Nutzung Mietwohnung - andere Nutzung der Wohnung durch Mieter
Wird die Mietwohnung nicht ausschließlich zu Wohnzwecken, zum Wohnen von Mietern genutzt, oder soll die Wohnung künftig auch zu anderen Zwecken genutzt werden, dann müssen Mieter manches beachten.
Mieter beabsichtigt andere Nutzung der Wohnung - Erlaubnis für eine andere Nutzung
Zuerst kommt es darauf an, um welche Nutzung es geht. Einzelheiten ersehen Sie in den nachfolgenden Links zum beabsichtigten Nutzungszweck - welche Nutzung ist beabsichtigt?
Die freiberufliche oder
gewerbliche oder
eine teilgewerbliche Nutzung.
Die Mietwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters nicht nur zum Wohnen nutzen ist riskant​​​​​​
Allgemein gilt für eine andere Nutzung einer Wohnung als zu Wohnzwecken (z.B. berufliche Zwecke), dass dies riskant ist und das Mietverhältnis gefährden kann.
Unzulässige oder unerlaubte Nutzung der Mietwohnung - Erlaubnis vom Vermieter
Eine nicht erlaubte Gewerbeausübung, beruflich in der Wohnung arbeiten, kann den Vermieter zur Kündigung des Mietvertrages berechtigen.
Erlaubnis des Vermieters - Beruf in der Wohnung ausüben
Nutzung der Wohnung für eine Untervermietung
Wird in der Wohnung nur gewohnt, soll aber eine Untervermietung erfolgen, oder wurde bereits untervermietet, so ist unbedingt zu beachten -
für eine Untervermietung gelten besondere Regeln:
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