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Ratgeber Untervermietung
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Ordentliche Kündigung Mietvertrag - Kündigungsfrist für Vermieter
Vermieter können eine ordentliche Kündigung für den Mietvertrag einer Wohnung aussprechen, wenn dafür berechtigte Gründe vorliegen und müssen sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten.
Für die ordentliche Kündigung der Wohnung müssen Vermieter berechtigte Gründe haben
Die Gründe, die Vermieter für eine ordentliche Kündigung der Wohnung berechtigen können, haben wir hier zusammengefasst:
Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Gründe
Wohnungsmietvertrag, ordentliche Kündigung - welche Kündigungsfristen bestehen?
Ist die ordentliche Kündigung der Wohnung möglich, dann gelten für die Kündigung des Mietvertrages grundsätzlich folgende Kündigungsfristen, gemäß BGB 573c:
- besteht der Mietvertrag / der Mietbesitz weniger als 5 Jahre:
(knapp*) drei Monate - besteht der Mietvertrag / der Mietbesitz länger als 5 Jahre:
(knapp*) sechs Monate - besteht der Mietvertrag / der Mietbesitz länger als 8 Jahre:
(knapp*) neun Monate
*Wird Ihnen die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zugestellt, dann gilt dies, als wäre die Kündigung vor Anfang des Monats zugegangen, daher sind es eben nicht ganz drei, sechs oder neun Monate.
Achtung: Für diese Frist gilt der Samstag als Werktag!
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