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Ordentliche Kündigung Mietvertrag - Kündigungsfrist für Vermieter

Vermieter können eine ordentliche Kündigung für den Mietvertrag einer Wohnung aussprechen, wenn dafür es dafür einen berechtigten Grund gibt. Vermieter müssen sich bei einer Kündigung der Wohnung an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten.

Für die ordentliche Kündigung der Wohnung müssen Vermieter berechtigte Gründe haben

Die Gründe, die Vermieter zu einer ordentlichen Kündigung der Wohnung berechtigen können, haben wir hier zusammengefasst:
Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Gründe 

Wohnungsmietvertrag, ordentliche Kündigung - Kündigungsfristen für Vermieter

Ist die ordentliche Kündigung der Wohnung möglich, dann gelten für die Kündigung des Mietvertrages grundsätzlich folgende Kündigungsfristen, gemäß § 573c BGB:

  • besteht der Mietvertrag / der Mietbesitz weniger als 5 Jahre:
    (knapp*) drei Monate
  • besteht der Mietvertrag / der Mietbesitz länger als 5 Jahre:
    (knapp*) sechs Monate
  • besteht der Mietvertrag / der Mietbesitz länger als 8 Jahre:
    (knapp*) neun Monate

*Wird Ihnen die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zugestellt, dann gilt dies, als wäre die Kündigung vor Anfang des Monats zugegangen, daher sind es eben nicht ganz drei, sechs oder neun Monate. Achtung: Für diese Frist gilt der Samstag als Werktag!

Einzelheiten und weitere Hinweise

Zustellung von Briefen

Kündigungssperrfrist als Schutz vor Eigenbedarfskündigung 

Für Vermieter kann eine Kündigungssperrfrist bestehen, die Mietern einen Schutz vor der Eigenbedarfskündigung bietet.
Wohnung wird Eigentumswohnung - Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarfskündigung.

Vor Ablauf dieser Frist können Vermieter die Wohnung nicht kündigen.
Schutz vor Eigenbedarfskündigungen - Sperrfrist für Kündigung

Kündigungsfristen bei einem Untermietvertrag

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