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Ordentliche Kündigung Mietvertrag - Kündigungsfrist für Vermieter
Der Vermieter kann eine ordentliche Kündigung aussprechen, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
Wohnungsmietvertrag, ordentliche Kündigung - welche Kündigungsfristen bestehen?
Wenn Gründe dem Vermieter hierzu das Recht einräumen, dann gelten für die ordentliche Kündigung des Mietvertrages grundsätzlich folgende Kündigungsfristen:
- jedenfalls (knapp) drei Monate
- besteht der Mietvertrag / der Mietbesitz länger als 5 Jahre: (knapp) sechs Monate
- besteht der Mietvertrag / der Mietbesitz länger als 8 Jahre: (knapp) neun Monate
Wird Ihnen die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zugestellt, dann gilt dies, als wäre die Kündigung vor Anfang des Monats zugegangen, daher sind es eben nicht ganz drei, sechs oder neun Monate.
Achtung: Für diese Frist gilt der Samstag als Werktag!
Einzelheiten und weitere Hinweise
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Untervermietung, Untermietvertrag - welche Kündigungsfrist gilt?
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