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Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für Wohnung
Die Miete ist das in einem Mietvertrag vereinbarte Entgelt für die Nutzung einer Wohnung.
Aber nicht immer besteht rechtlich ein Mietvertrag, oder nicht mehr, z.B. die Wohnung wird nicht rechtzeitig zurückgegeben, und die Wohnung bzw. die "vermieteten" Räume werden bzw. wurden weiterhin genutzt, dann steht dem Vermieter / Eigentümer in aller Regel ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu.
Das gleiche gilt, wenn ein Mietvertrag nie bestanden hat.
Mietvertrag zu Ende - Nutzungsentschädigung für die Weiternutzung der Wohnung
- Der wichtigste Fall ist die Weiternutzung einer Wohnung, nachdem der Mietvertrag wirksam vom Mieter oder vom Vermieter gekündigt worden ist, aber der Auszug und die Rückgabe der Wohnung nicht fristgemäß erfolgte.
Höhe der Nutzungsentschädigung für eine Mietwohnung
Für die Zeit, in der die Wohnung oder der Raum weiter genutzt wird bzw. dem Vermieter nicht zur Verfügung steht (es liegt ein Verschulden des Mieters vor), ist in der Regel eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Diese wird in Höhe der bisher gezahlten Miete, oder der ortsüblichen Vergleichsmiete bemessen.
Der Bundesgerichtshof hält sogar eine Entschädigung in Höhe der erzielbaren Marktmiete für gegeben.
- In Gebieten, wo die Mietpreisbremse gilt, ist die Nutzungsentschädigung beschränkt: Nutzungsentschädigung bei geltender Mietpreisbremse.
Nutzungsentschädigung für Vermieter wegen Anfechung des Mietvertrags durch den Mieter
Eine Nutzungsentschädigung kann auch geschuldet sein, wenn die Mietpartei den Mietvertrag anfechtet, der Vermieter aber nicht allein schuld ist am Scheitern des Vertrages oder die Anfechtung gar keinen Erfolg hat, der Mieter aber aus der Wohnung ausgezogen ist.
Nutzungsentschädigung für Vermieter bei nicht rechtzeitiger Wohnungsrückgabe
Auch wenn gar kein Mietvertrag mehr besteht und auf Grund eines Verschuldens des Mieters die Wohnung nicht rechtzeitig zurückgegeben wird, muss in der Regel Nutzungsentschädigung gezahlt werden.
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn im Rahmen einer Nachfristsetzung des Vermieters für fehlerhafte oder nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen die Wohnung dem Vermieter nicht zur Verfügung steht, auch in Fällen, in denen Vermieter Schäden an der Wohnung reparieren lassen müssen, für die der (ehemalige) Mieter verantwortlich ist.
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