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Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für Wohnung

Vermieter können einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung haben, z.B., wenn die Wohnung vom Mieter nicht rechtzeitig zurückgegeben wird. Wie hoch kann die Nutzungsentschädigung des Vermieters sein?

Mietvertrag zu Ende - Nutzungsentschädigung für die Weiternutzung der Wohnung

Der wichtigste Fall für eine an den Vermieter zu zahlende Nutzungsentschädigung ist die Weiternutzung einer Wohnung, nachdem der Mietvertrag wirksam vom Mieter oder vom Vermieter gekündigt worden ist, aber der Auszug und die Rückgabe der Wohnung nicht fristgemäß erfolgte.

  • Auch in anderen Fällen, wenn eine Wohnung unrechtmäßig genutzt wird, besteht für Vermieter der Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung.

Nutzungsentschädigung für Vermieter bei nicht rechtzeitiger Wohnungsrückgabe

Besteht gar kein Mietvertrag mehr, wird auf Grund eines Verschuldens des Mieters die Wohnung nicht rechtzeitig zurückgegeben, dann muss in der Regel Nutzungsentschädigung gezahlt werden.
Die nicht rechtzeitige Rückgabe kann z.B. vorkommen, wenn im Rahmen einer Nachfristsetzung des Vermieters für fehlerhafte oder nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen die Wohnung dem Vermieter nicht zur Verfügung steht.

Auch in Fällen, in denen Vermieter Schäden an der Wohnung reparieren lassen müssen, für die der (ehemalige) Mieter verantwortlich ist, ist für diese Zeit Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Ende Mietvertrag, Untermieter räumt die Wohnung nicht - Nutzungsentschädigung

Eine Nutzungsentschädigung ist auch von einem Untermieter zu zahlen, wenn die Wohnung nach Beendigung des Mietvertrags vom ehemaligen Hauptmieter bereits geräumt ist, der Untermieter aber nicht auszieht, weiterhin in der Wohnung bleibt:
Endet der Untermietvertrag, wenn Hauptmietvertrag gekündigt ist? 

Höhe der zu zahlenden Nutzungsentschädigung für eine Mietwohnung

Für die Zeit, in der die Wohnung oder der Raum weiter genutzt wird bzw. dem Vermieter nicht zur Verfügung steht (es liegt ein Verschulden des Mieters vor), ist in der Regel eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. 
Diese wird oft in Höhe der bisher gezahlten Miete, oder der ortsüblichen Vergleichsmiete bemessen.

Nutzungsentschädigung für Vermieter wegen Anfechtung des Mietvertrags durch den Mieter

Ein nicht so häufiger Fall: eine Nutzungsentschädigung kann auch geschuldet sein, wenn die Mietpartei den Mietvertrag anfechtet, der Vermieter aber nicht allein schuld ist am Scheitern des Vertrages oder die Anfechtung gar keinen Erfolg hat, der Mieter aber aus der Wohnung ausgezogen ist.



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