Logo

Nutzung des Gemeinschaftsgartens als Mieter - was ist erlaubt?

Bei Wohnungen im Mehrfamilienhaus, einer Wohnanlage, gilt ein vorhandener Garten nur dann als mitvermietet, wenn dies im Mietvertrag steht bzw. zwischen Mieter und Vermieter ausdrücklich vereinbart ist. Ist aber trotzdem die Nutzung des gemeinschaftlichen Gartens durch Mieter möglich?

Garten am Haus, an der Wohnung - Nutzung durch Mieter muss vereinbart sein

Auch wenn Mieter eine Wohnung im Erdgeschoss mieten, die eine Terrassentür und eine zur Wohnung gehörende Terrasse besitzt, bedeutet das zunächst nur, dass diese Terrasse mitvermietet ist.
Der angrenzende Garten - vielleicht schon das Beet direkt neben der Terrasse - gehört nur dann zur Mietsache, wenn das im Mietvertrag - oder separat - ausdrücklich vereinbart ist.

Darf der zum Haus gehörende Gemeinschaftsgarten von Mietern mitgenutzt werden?

Mieter dürfen einen zum Mietshaus gehörenden Garten nur nutzen, wenn dieser ausdrücklich mitvermietet wurde, oder wenn der Garten allen Mietern als Gemeinschaftseinrichtung zur Verfügung steht.

  • Ist Ihnen die Benutzung des Gartens wichtig, sollten Sie unbedingt eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Vermieter treffen. 
  • Wird die Benutzung des Gartens nur stillschweigend geduldet, kann der Vermieter diese Gestattung zurückziehen, ohne dass Sie einen Ausgleich bekommen - es gibt kein Gewohnheitsrecht

Benutzung des Gartens der Wohnanlage - Mieter hat keine Erlaubnis zur Nutzung

Benutzen Sie den Garten, obwohl das nicht gestattet ist, kann das zu einer Abmahnung führen.

Bei schweren Ãœbergriffen - z.B. Beschädigungen oder der Verletzung mietvertraglicher Pflichten, Ruhestörungen - besteht das Risiko einer Kündigung des Mietvertrags.  

Gemeinschaftsgarten der Wohnanlage - Nutzung in der Hausordnung geregelt

Der Umfang einer erlaubten Nutzung des Gartens, zum Beispiel zum Grillen, kann nicht nur im Mietvertrag, sondern auch in der Hausordnung vereinbart sein.
Ist für Mieter das Grillen auf Balkon, Terrasse, Hof oder Garten erlaubt? 

Sind Regelungen zur Nutzung des Gartens in der Hausordnung enthalten, so handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Regelungen dürfen Mieter nicht unangemessen benachteiligen, z.B. kann Grillen nicht generell verboten sein.

Garten am Mehrfamilienhaus darf von allen Mietern benutzt werden - Aufstellen Spielgeräte

Ist der Garten ausdrücklich mitvermietet, bzw. steht als Gemeinschaftseinrichtung allen Mietern zur Verfügung, dann kann das auch für Mieter einer Wohnung im Mehrfamilienhaus das Recht umfassen, Spielgeräte aufzubauen, sogar einen Sandkasten aufzustellen

  • Ganz eindeutig ist das in der Rechtsprechung nicht, sehr von den näheren Umständen, den örtlichen Gegebenheiten, auch von der Größe des Gartens abhängig.
    Es ist besser, wenn Sie den Vermieter offen darauf ansprechen, möglichst eine schriftliche Vereinbarung treffen können. 

Wäsche zum Trocken im Garten des Mietshauses, einer Wohnanlage aufhängen

Manchmal entsteht Streit darüber, wenn Mieter im Gemeinschaftsgarten Wäsche zum Trocknen auf einer Leine aufhängen, oder sogar eine Wäschespinne aufstellen - ohne Erlaubnis des Vermieters sollte dies vermieden werden, da es zu Schwierigkeiten führen kann.

Aber auch, wenn vom Vermieter eine Erlaubnis gegeben wurde, andere Mieter aber Grund haben sich daran zu stören, weil sie z.B. die Unterwäsche ihrer Nachbarn nicht sehen möchten, oder in ihrer Erdgeschosswohnung zum Trocknen aufgehängte Wäsche im Frühjahr / Sommer den Blick den Blick in den Garten öfter verwehrt, kann der Vermieter ggf. die Erlaubnis widerrufen - hier kommt es in solchen Fällen immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

Kinder spielen im Gemeinschaftsgarten - Kinderlärm immer eine Ruhestörung?

  • Kinder dürfen auf zum Haus gehörenden Flächen spielen, auch auf einem von Mietern im Gemeinschaftsgarten angelegten Spielplatz.
  • Lärm durch spielende Kinder ist von anderen oftmals zu akzeptieren.
    Lärm darf aber nicht zu einer unzumutbarfen Belastung werden.
    Ruhezeiten sollten eingehalten werden! Eltern sollten ihre Kinder entsprechend beaufsichtigen und ggf. zur Ruhe ermahnen - auf gegenseitige Rücksichtnahme ist zu achten. 

Mieter sind zur Gartenpflege eines Gemeinschaftsgartens nicht verpflichtet

Auch wenn der Garten zur Benutzung mitvermietet wird, muss der Mieter den Garten nicht pflegen, außer dies ist ausdrücklich vertraglich vereinbart: 
Gartenpflege - Wenn Mieter diese Arbeiten machen, übernehmen 

  • Ist der Mieter vertraglich zur Gartenpflege verpflichtet, dann sind davon normalerweise nur einfache Pflegetätigkeiten wie das Rasenmähen und Laubharken umfasst. 
    Unkraut jäten und Beete umgraben können - je nach vertraglicher Vereinbarung - auch dazugehören.

Hunde im Gemeinschaftsgarten laufen lassen - Verunreinigung mit Hundekot

Mietern ist es nicht ohne weiteres gestattet, Hunde im Gemeinschaftsgarten frei laufen zu lassen - dies ist insbesondere ein Problem, wenn der Garten mit Hundekot verunreinigt wird:
Kündigung Wohnung - Verschmutzung des Gartens mit Hundekot  

Urteil: Auslauf von Hunden auf Grundstück - Kündigung der Wohnung 

Mieter dürfen ohne Erlaubnis im Gemeinschaftsgarten nichts pflanzen, Beete anlegen

Beim Mehrfamilienhaus sind Mieter normalerweise nicht berechtigt, Anpflanzungen in einem Gemeinschaftsgarten zu ändern, Beete anzulegen, einen Baum oder Busch zu pflanzen oder zu entfernen.

Hierfür müsste eine Erlaubnis des Vermieter eingeholt werden.

Bauliche Veränderungen im Gemeinschaftsgarten durch Mieter

Auch bauliche Veränderungen im Garten setzen eine vorherige Erlaubnis des Vermieters voraus - es ist z.B. nicht möglich einen Teich zu bauen oder zuzuschütten oder ein Gartenhaus im Gemeinschaftsgarten zu errichten

Nutzung des Gartens am gemieteten Einfamilienhaus durch Mieter

Mieten Sie ein Einfamilienhaus, das in einem Garten liegt bzw. eindeutig ein Garten zugehörig ist, dann gilt der Garten grundsätzlich als mitvermietet: 
Garten am Einfamilienhaus - mitvermietet oder nicht? 

Allerdings kann die Nutzung des Gartens am Einfamilienhaus im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Mieter und Vermieter können vertraglich besondere Pflegemaßnahmen für den Garten vereinbaren, oder auch ausschließen, z.B.:

"Die Pflege des Gartenteichs übernimmt allein der Vermieter."

Gartenpflegekosten, die der Vermieter trägt, sind Teil der Betriebskosten
Betriebskosten Gartenpflege - Welche Kosten müssen Mieter zahlen? 


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: