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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Hunde auf Grundstück laufen lassen führt zu Kündigung der Wohnung
Mieter ließen ihre Hunde auf dem gemeinschaftlichen Grundstück einer Wohnanlage, trotz eines Verbots, immer wieder frei laufen - Vermieter kündigt fristlos die Wohnung.
Frei laufende Hunde auf den Grünflächen einer Wohnanlage - Verbot in der Hausordnung
Mieter hatten auf den Grünflächen des Grundstücks ihre beiden Hunde immer wieder, trotz eines Verbots in der Hausordnung, frei auf dem Grundstück laufen lassen.
Auslauf von Hunden auf einem Grundstück der Wohnanlage - Grund für Abmahnung
Ist die Abmahnung berechtigt, und wird das abgemahnte Verhalten nicht eingestellt, so kann die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter die Folge sein.
Auch das Ausführen, laufen lassen der Hunde auf dem Grundstück der Wohnanlage kann zu einer Abmahnung führen.
Hunde laufen ohne Leine auf Grundstück des Vermieters, Vermieter schickt Abmahnungen
Dieses Verhalten wurde vom Vermieter mehrfach abgemahnt.
Trotz Abmahnungen stellten die Mieter ihr Verhalten nicht ein, ließen ihre Hunde auch weiterhin ohne Leine auf dem Grundstück frei laufen.
Trotz Abmahnung lassen Mieter ihre Hunde auf dem Grundstück laufen - Kündigung
Daraufhin kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos, hilfsweise mit fristgemäßer Kündigung.
Da die Mieter nicht aus ihrer Wohnung auszogen, ging der Streit vor Gericht.
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bestätigte die fristlose Kündigung des Mietvertrags.
Die Berufung der Mieter gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde vom Landgericht Berlin zurückgewiesen - zuletzt beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall.
Hunde laufen auf Grünflächen der Wohnanlage - Kündigung der Mieter berechtigt
Der BGH bestätigte mit Beschluss vom 02.01.2020, Az. VIII ZR 328/19, die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass die Kündigung berechtigt und die Wohnung von den Mietern zu räumen sei, und lehnte Vollstreckungsschutz gegen das Urteil ab.
Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs:
"Das von den Beklagten nicht in Abrede gestellte Verhalten - freies Laufenlassen ihrer Hunde auf den Gemeinschaftsflächen (Grünflächen, Kinderspielplatz) des Anwesens entgegen der Hausordnung und ungeachtet mehrerer Abmahnungen, stellt eine erhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar. ..."
Kot von Hunden auf dem Grundstück, Rasenflächen, kann zur Kündigung des Mietvertrags führen:
Kündigung Mietvertrag - Verschmutzung des Gartens mit Hundekot
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