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Hausordnung Mietwohnung - wirksame und unwirksame Regelungen
Nicht alles, was in einer Hausordnung steht, ist für Mieter verbindlich - oft enthält eine Hausordnung unwirksame Regelungen, an die sich Mieter dann nicht halten müssen - Beispiele für wirksame und unwirksame Regelungen in einer Hausordnung.
Ist die Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrags der Wohnung?
Als Mieter hat man in aller Regel unterschrieben, dass dem Mietvertrag eine Hausordnung beigefüt war, und dass man sich verpflichtet, diese Hausordnung einzuhalten.
Manchmal wird eine Hausordnung von den Vertragsparteien bei Abschluss des Mietvertrags auch gesondert unterschrieben.
- Grundsätzlich ist damit die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags geworden und einzuhalten.
Hausordnung als Formularvertrag - gerichtliche Überprüfung
Da es sich bei einer solchen Hausordnung aber um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden, ob Regelungen wirklich eingehalten werden müssen, oder ob Klauseln unwirksam sind.
Maßgeblich ist vor allem, ob die jeweilige vom Vermieter vorgegebene Klausel oder Regelung klar und unmissverständlich ist (§ 305 c BGB), und ob sie zu einer unangemessenen Benachteiligung (§ 307 BGB) der Vebraucherseite, also der Mieterseite führt.
- Ist eine Regelung unklar oder benachteiligt sie Mieter unangemessen, dann ist diese Klausel meist vollständig unwirksam.
In etlichen Fällen haben Gerichte das bereits entschieden.
Wir haben uns in diesem Beitrag auf häufig anzutreffende Beispiele beschränkt.
Beispiele für unwirksame Regelungen und Verbote in einer Hausordnung
- Ein grundsätzliches Verbot, im Hausflur Kinderwagen oder Rollatoren abzustellen, ist nicht verbindlich, solange dort ausreichend Platz ist, niemand behindert wird.
- Es kann durch die Hausordnung nicht das Wäsche waschen, Wäsche trocknen in der Wohnung oder auf dem Balkon, Terrasse verboten werden.
- Ebenso kann das Spielen von Kindern nicht verboten werden.
Kinderlärm - Kinder spielen im Treppenhaus, Hausflur - Bestimmte Zeiten für Wäschewaschen dürfen nicht vorgeschrieben werden.
- Nachts Duschen oder Baden kann generell nicht verboten werden.
- Einschränkungen von Besuchsrechten des Mieters (z.B. ein Übernachtungsverbot für Besucher) sind in der Regel unwirksam:
Besucher, Gäste in der Mietwohnung - Vermieter verbietet Besuch - Die Tierhaltung kann nicht generell verboten werden:
Tierhaltung in der Mietwohnung kann nicht immer verboten werden
Genehmigung, Erlaubnis zur Tierhaltung in der Mietwohnung - Ein generelles Verbot, Fahrräder im Hof des Hauses abzustellen, wenn es keine anderen zumutbaren Abstellmöglichkeiten gibt.
- Der Winterdienst kann über die Hausordnung nicht wirksam auf Mieter eines Hauses übertragen werden: Räumpflicht und Streupflicht - Übertragung Winterdienst auf Mieter
Was in einer Hausordnung verbindlich, wirksam für Mieter geregelt sein kann
- Das Abstellen von Fahrrädern an einem bestimmten Platz:
Dürfen Mieter Fahrräder mit in die Wohnung nehmen?
Einheitliche Namensschilder an den Briefkästen
Ruhezeiten können verbindlich geregelt sein:
Hausordnung regelt Ruhezeiten - Erweiterung, Verlängerung
- Benutzung des Gartens durch die Hausgemeinschaft:
Garten am Mehrfamilienhaus als Mieter nutzen - mitvermietet? - Nutzung des Hofes:
Hof als Mieter mitbenutzen - Das Abstellen von Kinderwagen im Haus:
Kinderwagen, Buggy im Treppenhaus, Flur, Hof oder Keller abstellen - Regelungen zur Vermeidung von Ruhestörungen
( Ruhestörung - Der Nachbar stört, macht Lärm? ) - Regelungen für die Einteilung der Treppenhausreinigung, Hof fegen (Kehrwoche)
- Regelungen für die Einteilung der Schneebeseitigung:
Räumpflicht und Streupflicht - Übertragung Winterdienst auf Mieter - Dinge, Sachen im Hausflur abstellen:
Hausflur, Treppenhaus - Dinge abstellen als Mieter erlaubt?
Pflanzen sollen im Treppenhaus, Flur überwintern - Mietrecht - Gartenarbeiten:
Lärm durch Rasenmäher kann Ruhestörung sein - Zu welchen Zeiten?
Ruhestörung, Lärm durch Laubbläser - Betriebszeiten sind geregelt - Hundehaltung. Hund ohne Leine laufen zu lassen kann verboten sein:
​​​​​​​Frei laufende Hunde auf Grundstück - Kündigung Mietvertrag - Urteil
In der Hausordnung steht, dass Grillen auf dem Grundstück verboten ist
Ob ein Grillverbot in der Hausordnung wirksam oder unwirksam ist - es kommt auf den Einzelfall an:
Als Mieter Grillen - auf Balkon, Terrasse, Hof oder im Garten erlaubt?
Redaktion
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