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Kinderlärm - Kinder spielen im Treppenhaus, Hausflur

Spielen Kinder im Treppenhaus, im Hausflur, dann kann dies für andere Mieter eventuell eine Ruhestörung sein. Ob dieser Kinderlärm über ein zulässiges Maß hinausgeht, eine Ruhestörung ist, dies ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Leben Kinder in einem Haus, dann geht es öfter mal nicht leise zu

Mieter und Nachbarn sollten Verständnis für Kinder aufbringen, wenn es mal nicht ganz ruhig im Haus ist, dies eher die Ausnahme als die Regel ist.

Lärm durch Kinder im Treppenhaus - nicht jeder Lärm ist eine Ruhestörung

  • Kurzzeitiger Lärm im Treppenhaus, wenn sich Kinder mal lauter unterhalten oder auch mal kurz im Treppenhaus rennen, muss als allgemein übliches Kinderverhalten hingenommen werden.

Kinderlärm im Treppenhaus - vor einer Beschwerde beim Vermieter mit Eltern, Kindern reden

Manchmal kommt es auch häufiger zum Trampeln auf den Treppenstufen - sagen Sie dann den Kindern freundlich, dass das bitte unterbleiben soll, weil das sehr unangenehm in Ihrer Wohnung zu hören ist. Hilft das nicht, sprechen Sie mit den Eltern. Hilft das nicht, informieren Sie den Vermieter.

Es kommt auch vor, dass das Treppenhaus als Spielplatz dient, und das kann dann schon mal recht laut zugehen. In solchen Fällen sollten Sie versuchen, die Kinder dazu zu bewegen, ihr Spiel auf einen Spielplatz zu verlagern. 

Hilft das nicht, auch nicht ein Gespräch mit den Eltern, dann sollten Sie den Vermieter informieren und ein Lärmprotokoll führen:
Lärmprotokoll bei Lärmbelästigungen, Ruhestörungen führen.

Hier finden Sie einen Musterbrief:

Vermieter über Lärm informieren.

Kinderlärm - Treppenhaus oder Hausflur darf nicht zum Spielplatz werden

Ein Treppenhaus darf nicht zum Spielplatz werden. 

  • Eltern und Erziehungsberechtigte müssen dafür sorgen, dass Kinder außerhalb des Treppenhauses spielen, denn Spielen im Treppenhaus und damit verbundener Lärm gehört nicht zum Ãœblichen, was geduldet werden muss.
  • Kommt es zum Streit vor Gericht, dann muss eindeutig bewiesen werden können, dass es sich um nicht zumutbaren Kinderlärm handelt.
  • Die Rechtsprechung tendiert in den letzten Jahren dazu, dass sehr hohe Maßstäbe angelegt werden. Der natürliche Spiel- und Bewegungstrieb von Kindern wird oft höher bewertet als das Interesse, dass Kinderlärm zu unterbleiben hat. 


Redaktion


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