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Angefragter Suchbegriff: Kinder

Es wurden 22 Suchergebnisse gefunden:

Bitte schauen Sie in den Lesetipps ob Sie zu Ihrem Thema einen Beitrag finden. Im Portal sind folgende Themen zu Kinder und Mietrecht enthalten   Kinderlärm - Kinder spielen im Treppenhaus, Hausflur Mietwohnung - Kinder spielen, machen Lärm in der Wohnung Ruhestörung - Lärm

Es ist keine Vertragsverletzung, unbefugte Gebrauchsüberlassung, wenn Eltern, die Mieter einer Wohnung sind, dort auch Sohn oder Tochter wohnen lassen, diese dort zeitweise auch allein wohnen. Eltern dürfen volljährige Kinder in die

Wo Kinder wohnen, geht es oft nicht leise zu.  Nachbarn sollten Verständnis für Kinder aufbringen, wenn es mal nicht ganz ruhig im Haus ist, dies eher die Ausnahme als die Regel ist..  Kurzzeitiger Lärm durch Kinder im Treppenhaus, etwa wenn sich

Es gilt im Allgemeinen:  Kinderlärm durch Spielen im Mietshaus ist immer zu dulden, wenn der Rahmen des Üblichen gewahrt ist. Üblicher Kinderlärm ist kein Grund für eine Mietminderung.   Pflicht zur Rücksichtnahme unter Nachbarn gilt auch für

Kinder im Haus gehören zum Alltag.  Das heißt aber nicht, dass Kinder innerhalb der Wohnung rennen, schreien, hopsen, Krach nach Belieben machen dürfen! Die Wohnung ist kein Spielplatz! Daher sind Eltern und Erziehungsberechtigte gehalten,

Zieht ein Mieter aus seiner Wohnung aus und soll ein Angehöriger, ein Familienmitglied, der Lebenspartner (Freund / Freundin), ein Kind, das nicht Mieter der Wohnung ist, den Mietvertrag bzw. die Wohnung übernehmen, so geht dies meist nicht

Wollen Eltern die Wohnung aufgeben, dann wird häufig überlegt, dass ein Familienangehöriger z.B. der Sohn / die Tochter den Mietvertrag für die Wohnung übernehmen, die Wohnung bekommen soll. Vermieter fragen, ob der Sohn, die Tochter die

Kinderlärm aus einer Nachbarwohnung berechtigt oft nicht zur Minderung der Miete. Es kann manchmal ausnahmsweise auch anders sein, wenn der Kinderlärm nicht zumutbar ist. Kinderlärm gehört zum gemeinsamen Wohnen im Mehrfamilienhaus In einem Mehrfamilienhaus

Hat ein Mieter mit Familienangehörigen zusammen in der Wohnung gelebt, und verstirbt der Mieter der Wohnung, so können die Hinterbliebenen unter Umständen trotzdem in der Wohnung wohnen bleiben. Als Familienangehöriger bei Tod des Mieters

Hat ein Kind des verstorbenen Mieters in dessen Haushalt gelebt, dann kann das Kind den Mietvertrag fortführen, auch wenn ein Untermietvertrag zwischen ihnen bestand. Das hat das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 8.2.2017

Die Wohnungsnot, der Mangel an preiswerten Wohnungen, hat in München zu einer Kündigung wegen Überbelegung einer Einzimmerwohnung geführt, weil die Eltern mit ihren zwei kleinen Kindern in der Wohnung lebten. Ehepaar lebt mit zwei kleinen

Der Mieter ist verstorben - wenn kein Mitmieter vorhanden ist, und auch kein Ehegatte (oder eingetragene Lebenspartner), der das Mietverhältnis fortsetzen will, können auch die vor dem Sterbefall in der Wohnung lebenden  volljährigen Kinder oder andere

Sind Familienangehörige Mieter, Vertragspartner des Vermieters? Familienangehörige eines Mieters sind grundsätzlich nicht (alleine) Vertragspartner des Vermieters: Wer ist Vertragspartner des Vermieters:  Vertragspartner des Vermieters ist nur der Mieter   Ehegatten, Lebenspartner als Mieter,

Wenn der Ehegatte (oder eingetragene Lebenspartner) das Mietverhältnis nicht fortsetzen will, können auch die vor dem Sterbefall in der Wohnung lebenden volljährigen Kinder oder andere Familienangehörige (z.B. Bruder, Schwester, wenn sie

Wenn Sie Familienangehörige oder längerfristigen Besuch in die Wohnung aufnehmen, kann es sinnvoll sein, den Vermieter darüber zu informieren. Aufnahme von engsten Familienangehörigen in die Wohnung muss nicht mitgeteilt werden

Modernisierung: Es können Härtegründe in Frage kommen, wenn Sie als Mieter frühere hohe Aufwendungen hatten, um die Wohnung in den jetzigen Stand zu bringen (z.B. Sie haben selbst ein Bad eingebaut).  Persönliche Härte - durch

Modernisierungsarbeiten können als bauliche Folgen die Wohnung so verändern, dass daraus für die Mieter eine persönliche Härte entsteht. Persönlicher Härtegrund - bauliche Folgen einer Modernisierung der Mietwohnung Wäre z.B. die Wohnung

Persönliche Härtegründe können dazu führen, dass die Duldung einer Modernisierung vom Vermieter / Eigentümer nicht unbedingt gefordert werden kann. Liegen persönliche Härtegründe vor, dann ist abzuwägen, ob das Interesse des Vermieters - und ggf.

Die Frage, ob ein Mieter seine Eltern oder einen Elternteil bei sich in der Wohnung aufnehmen darf, ist nicht allgemeingültig zu beantworten, die Aufnahme dürfte aber in den meisten Fällen möglich sein. Im Einzelfall kommt es vor

Eine Modernisierung der Wohnung bzw. des Hauses können Mieter in den meisten Fällen nicht verhindern - aber bei Vorliegen einer persönlichen wirtschaftlichen Härte kann es möglich sein, dass die sich aus der Modernisierung ergebende

Bauarbeiten sind oft mit einer umfangreichen Belastung der Bewohner durch Lärm, Staub und Schmutz und anderen Einschränkungen in ihrer Wohnung verbunden. Dies kann für die Mieter, ihre Familienangehörigen und sonstigen Haushaltsangehörigen eine

Der Einwand des Mieters, die angekündigte Modernisierung und Mieterhöhung führe zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Härte, ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mieter in einer großen Wohnung wohnt. Wird eine Modernisierung