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Angefragter Suchbegriff: Kinder

Es wurden 19 Suchergebnisse gefunden:

Bitte schauen Sie in den Lesetipps ob Sie zu Ihrem Thema einen Beitrag finden. Im Portal sind folgende Themen zu Kinder und Mietrecht enthalten   Kinderlärm - Kinder spielen im Treppenhaus, Hausflur Mietwohnung - Kinder spielen, machen Lärm in der Wohnung Ruhestörung - Lärm

Es ist keine Vertragsverletzung, unbefugte Gebrauchsüberlassung, wenn Eltern, die Mieter einer Wohnung sind, dort auch Sohn oder Tochter wohnen lassen, diese dort zeitweise auch allein wohnen. Eltern dürfen volljährige Kinder in die

Wo Kinder wohnen, geht es oft nicht leise zu.  Nachbarn sollten Verständnis für Kinder aufbringen, wenn es mal nicht ganz ruhig im Haus ist, dies eher die Ausnahme als die Regel ist..  Kurzzeitiger Lärm durch Kinder im Treppenhaus, etwa wenn sich

Es gilt im Allgemeinen:  Kinderlärm durch Spielen im Mietshaus ist immer zu dulden, wenn der Rahmen des Üblichen gewahrt ist. Üblicher Kinderlärm ist kein Grund für eine Mietminderung.   Pflicht zur Rücksichtnahme unter Nachbarn gilt auch für

Kinder im Haus gehören zum Alltag.  Das heißt aber nicht, dass Kinder innerhalb der Wohnung rennen, schreien, hopsen, Krach nach Belieben machen dürfen! Die Wohnung ist kein Spielplatz! Daher sind Eltern und Erziehungsberechtigte gehalten,

Zieht ein Mieter aus seiner Wohnung aus und soll ein Angehöriger, ein Familienmitglied, der Lebenspartner (Freund / Freundin), ein Kind, das nicht Mieter der Wohnung ist, den Mietvertrag bzw. die Wohnung übernehmen, so geht dies meist nicht

Wollen Eltern die Wohnung aufgeben, dann wird häufig überlegt, dass ein Familienangehöriger z.B. der Sohn / die Tochter den Mietvertrag für die Wohnung übernehmen, die Wohnung bekommen soll. Vermieter fragen, ob der Sohn, die Tochter die

Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Eltern und auch Kinder können für einen Prozess als Zeugen benannt werden. Zeugen im Prozess über Mietrecht Im Zivilprozess - und dazu gehören Streitigkeiten über das Mietrecht - muss jede Seite dem

Hat ein Mieter mit Familienangehörigen zusammen in der Wohnung gelebt, und verstirbt der Mieter der Wohnung, so können die Hinterbliebenen unter Umständen trotzdem in der Wohnung wohnen bleiben. Als Familienangehöriger bei Tod des Mieters

Kinderlärm, der aus einer Nachbarwohnung kommt, berechtigt meist nicht zur Minderung, es kann aber manchmal ausnahmsweise auch anders sein, wenn der Lärm tatsächlich nicht zumutbar ist. Kinderlärm gehört zum Wohnen im Mehrfamilienhaus In

Hat ein Kind des verstorbenen Mieters in dessen Haushalt gelebt, dann kann das Kind den Mietvertrag fortführen, auch wenn ein Untermietvertrag zwischen ihnen bestand. Das hat das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 8.2.2017

Die Abrechnung der Wasserkosten in einer Betriebskostenabrechnung gemäß der in den Wohnungen lebenden Personen ist möglich, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist, aber wie ist das mit der Umlegung der Wasserkosten nach Personen

Die Wohnungsnot, der Mangel an preiswerten Wohnungen, hat in München zu einer Kündigung wegen Überbelegung einer Einzimmerwohnung geführt, weil die Eltern mit ihren zwei kleinen Kindern in der Wohnung lebten. Ehepaar lebt mit zwei kleinen

Will der Ehegatte (oder eingetragene Lebenspartner) das Mietverhältnis nicht fortsetzen, so können auch die vor dem Sterbefall in der Wohnung lebenden volljährigen Kinder oder andere Familienangehörige (z.B. Bruder, Schwester, wenn sie

Der Mieter ist verstorben - wenn kein Mitmieter vorhanden ist, und auch kein Ehegatte (oder eingetragene Lebenspartner), der das Mietverhältnis fortsetzen will, können auch die vor dem Sterbefall in der Wohnung lebenden  volljährigen Kinder

Sind Familienangehörige Mieter, Vertragspartner des Vermieters? Familienangehörige eines Mieters sind grundsätzlich nicht (alleine) Vertragspartner des Vermieters: Wer ist Vertragspartner des Vermieters:  Vertragspartner des Vermieters ist nur der Mieter   Ehegatten, Lebenspartner als Mieter,

Nahe Familienangehörige dürfen Sie auch ohne Erlaubnis des Vermieters in Ihre Wohnung aufnehmen, einziehen lassen. Sie benötigen daher keine Erlaubnis für Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), für Kinder

Wenn Familienmitglieder den Mietvertrag mit abgeschlossen haben, dann sind sie Mitmieter und haben unmittelbar alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag. Familienmitglieder ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung aufnehmen

Wenn Sie Familienangehörige oder längerfristigen Besuch in die Wohnung aufnehmen, kann es sinnvoll sein, den Vermieter darüber zu informieren. Aufnahme von engsten Familienangehörigen in die Wohnung muss nicht mitgeteilt werden