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Grundsätzlich dürfen Mieterinnen und Mieter in ihrer Wohnung jederzeit Besuch, Gäste empfangen, ob regelmäßig oder unregelmäßig. Verbot des Vermieters - Mieter darf keinen Besuch in seiner Wohnung empfangen Klauseln im Mietvertrag (oder
Zahlt eine Person für die Benutzung Ihrer Wohnung oder eines Zimmers Miete, Geld (Nutzungsentgelt), so ist dies immer eine Untervermietung. Für die Übernachtung zahlen Besucher Geld, Teil der Miete - unerlaubte Untervermietung
Grundsätzlich: Mieter dürfen Besucher, Gäste empfangen. Dieses Recht steht Mietern zu, gehört zur normalen Nutzung einer Wohnung , ist erlaubt. Einschränkungen in der Hausordnung oder im Mietvertrag, die versuchen dieses Recht für
Es macht zunächst einen Unterschied, um wessen Besucher es sich handelt Ihren eigenen Besucher Besucher eines Nachbarn sonstige Besucher des Hauses  Wenn Personen, die nicht im Vertragsverhältnis zum Vermieter stehen Schäden in der Mietwohnung
Die Leitung eines Pflegeheims kann gegen Angehörige, Besuchern eines Heimbewohners kein Hausverbot verhängen, ohne dafür einen wichtigen Grund anzugeben. Bewohner eines Pflegeheims haben das Selbstbestimmungs- und auch das Hausrecht in
Öfter kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermietern und Mietern, wenn Besucher einen Hund dabei haben, mit diesem längere Zeit in der Wohnung des Mieters übernachten, aber keine Erlaubnis für die Tierhaltung in der Wohnung vorliegt. Wenn
Gegenüber Angehörigen eines Heimbewohners kann nicht ohne wichtigen Grund ein Hausverbot ausgesprochen werden. Wer ein Pflegeheim betreibt, widmet damit sein Eigentum dem Zweck, Pflegebedürftige unterzubringen. Dazu gehört auch, dass die
Mieter haben das Recht, in ihrer Wohnung Besucher zu empfangen, Besuch zu haben. Dafür benötigen Mieter in der Regel keine Erlaubnis ihres Vermieters. Der Besuch darf auch vorübergehend bei Ihnen wohnen, aber die Dauer eines
Mieter dürfen Besucher für einen Zeitraum von bis zu sechs bis maximal acht Wochen ohne Erlaubnis Ihres Vermieters bei sich in der Mietwohnung Besuch aufnehmen. Weitere Hinweise zum Thema: Wie lange darf Besuch in der Wohnung sein: Â
Wenn Ihr Untermieter einen Schaden verursacht, kann es sein, dass Sie (als Hauptmieter der Wohnung) dafür einstehen müssen. Ähnlich ist es, wenn Besucher oder andere Personen, die auf Veranlassung des Mieters mit der Wohnung zu tun
Es gibt Situationen, dass der Sohn, die Tochter, vorübergehend oder sogar auf Dauer in die von den Eltern (oder von einem Elternteil) gemietete Wohnung einziehen will. Sohn, Tochter möchte in die Mietwohnung der Eltern mit
Wenn Ihnen als Mieter, Ihren Angehörigen oder Besuchern in der Wohnung oder auf dem Grundstück eine Gesundheitsverletzung zustößt, kann der Vermieter, der Verwalter, ein anderer Beauftragter des Vermieters oder auch ein Nachbar zum
Hier macht es zunächst einen Unterschied, um wessen Besucher es sich handelt Ihr eigener Besucher:  Besucher des Mieters kommen zu Schaden Oder handelt es sich um: Besucher eines Nachbarn, sonstige Besucher des Hauses, auf dem Grundstück:
Wenn Sie Familienangehörige oder längerfristigen Besuch in die Wohnung aufnehmen, kann es sinnvoll sein, den Vermieter darüber zu informieren. Aufnahme von engsten Familienangehörigen in die Wohnung muss nicht mitgeteilt werden
Kommt im Wohnhaus, auf dem Grundstück oder in der Wohnung ein Haushaltsangehöriger des Mieters zu Schaden, dann können gegen den Vermieter Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Angehöriger kommt zu Schaden - der Vermieter hat
Es kann ein Schaden eintreten, der weder die Mieterseite (also den oder die Mieter) noch die Vermieterseite trifft, sondern einen Dritten. Es ist also jemand geschädigt, der/die nicht Partei Ihres Mietvertrags ist. Schaden auf dem
Zu ernsthaften Konflikten im Mietshaus kann es kommen, wenn nicht durch andere Mieter des Hauses, sondern durch außenstehende Dritte, Fremde, der Hausfrieden gestört wird. Fremde Personen, Dritte stören den Hausfrieden im Mietshaus DerÂ
Grundsätzlich muss der Geschädigte genau erklären können, welcher Schaden im Einzelnen entstanden ist, wie es zu dem Schaden gekommen ist, dass derjenige, den der Geschädigte in Anspruch nimmt, den Schaden wirklich verursacht hat,
Wird durch den Mieter selbst - oder Haushaltsangehörige oder auch Besucher - ein Mangel an der Wohnung verursacht, muss der Vermieter den Mangel beseitigen, aber die Kosten vielleicht nicht tragen. Der Vermieter ist durch den Vertrag



