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Hausfriedensstörung durch Fremde - Wohnungsmietrecht

Zu ernsthaften Konflikten im Mietshaus kann es kommen, wenn nicht durch andere Mieter des Hauses, sondern durch außenstehende Dritte, Fremde, der Hausfrieden gestört wird. 

Fremde Personen, Dritte stören den Hausfrieden im Mietshaus

Der Hausfrieden kann z.B. durch

Auch Fremde müssen den Hausfrieden im Mietshaus, der Wohnanlage wahren

Sogenannte "Dritte" Personen sind nicht an die für die Mieter geltende Hausordnung gebunden, weil sie nicht Mieter im Hause sind. Oft spielt bei von Fremden ausgehenden Störungen das Wohnungsmietrecht gar keine Rolle.

Solch fremde Personen dürfen natürlich keine Straftaten begehen und haben auch immer den Hausfrieden zu wahren und zu respektieren:
Hausfrieden - jeder ist dazu verpflichtet, darf nicht stören, belästigen.

Handelt es sich bei solchen Personen um Besucher eines Mieters, dann muss sich der Mieter von seinem Besuch ausgehende Störungen zurechnen lassen.
Besuch, Gäste in der Wohnung - Verbot durch Vermieter.

Für Störungen des Hausfriedens durch Besucher oder einen zeitweilig bei dem Mieter zu Besuch weilenden Freund, eine Freundin, wird der Mieter verantwortlich gemacht.
Beleidigung der Nachbarn - Kündigung der Wohnung

Hausverbot gegenüber Personen aussprechen, die den Hausfrieden stören

Ansprechpartner für von Hausfriedensstörungen betroffenen Mietern ist in einem solchen Fall der Vermieter, der dauerhaft störenden Außenstehenden notfalls ein Hausverbot erteilen kann.

Mieter haben das Hausrecht in ihrer Wohnung, können Personen aus der Wohnung weisen 



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