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Ratgeber Untervermietung
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Hausfriedensstörung durch Fremde - Wohnungsmietrecht
Zu ernsthaften Konflikten im Mietshaus kann es kommen, wenn nicht durch andere Mieter des Hauses, sondern durch außenstehende Dritte, Fremde, der Hausfrieden gestört wird.
Fremde Personen, Dritte stören den Hausfrieden im Mietshaus
Der Hausfrieden kann z.B. durch
- Besucher oder Untermieter anderer Mieter des Hauses gestört werden:
Untermieter der Mietwohnung als Verursacher eines Schadens. - Auch der Hauswart oder Handwerker treten durchaus mal als Störer auf
Hausfriedensbruch im Wohnungsmietrecht. - und auch Mitarbeiter der Hausverwaltung (oder der Hausverwalter)
Hausrecht und Hausfrieden müssen Vermieter, Verwalter beachten.
Auch Fremde müssen den Hausfrieden im Mietshaus, der Wohnanlage wahren
Sogenannte "Dritte" Personen sind nicht an die für die Mieter geltende Hausordnung gebunden, weil sie nicht Mieter im Hause sind. Oft spielt bei von Fremden ausgehenden Störungen das Wohnungsmietrecht gar keine Rolle.
Solch fremde Personen dürfen natürlich keine Straftaten begehen und haben auch immer den Hausfrieden zu wahren und zu respektieren:
Hausfrieden - jeder ist dazu verpflichtet, darf nicht stören, belästigen.
Handelt es sich bei solchen Personen um Besucher eines Mieters, dann muss sich der Mieter von seinem Besuch ausgehende Störungen zurechnen lassen.
Besuch, Gäste in der Wohnung - Verbot durch Vermieter.
Für Störungen des Hausfriedens durch Besucher oder einen zeitweilig bei dem Mieter zu Besuch weilenden Freund, eine Freundin, wird der Mieter verantwortlich gemacht.
Beleidigung der Nachbarn - Kündigung der Wohnung.
- Dies kann, je nach Schwere der Vorfälle, auch zu einer Kündigung der Wohnung führen, auch wenn die Störung des Hausfriedens nicht direkt von dem Mieter ausgegangen ist.
Störung des Hausfriedens - Kündigung der Wohnung durch Vermieter.
Hausverbot gegenüber Personen aussprechen, die den Hausfrieden stören
Ansprechpartner für von Hausfriedensstörungen betroffenen Mietern ist in einem solchen Fall der Vermieter, der dauerhaft störenden Außenstehenden notfalls ein Hausverbot erteilen kann.
- Bei akuten erheblichen Störungen kann auch die Polizei zu Hilfe gerufen werden:
Hausfriedensstörung - Vorgehen gegen Lärm und Störungen.
Mieter haben das Hausrecht in ihrer Wohnung, können Personen aus der Wohnung weisen
- In der eigenen Mietwohnung sind Mieter selbst "Hausherr", haben das Hausrecht, können Personen aus der Wohnung weisen, auch ein Hausverbot aussprechen:
Hausrecht des Mieters - was bedeutet das? Hausverbot aussprechen.
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