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Hausfriedensstörung durch Fremde - Wohnungsmietrecht
Zu ernsthaften Konflikten im Mietshaus kann es kommen, wenn nicht durch andere Mieter des Hauses, sondern durch außenstehende Dritte, Fremde, der Hausfrieden gestört wird.
Fremde Personen, Dritte stören den Hausfrieden
Der Hausfrieden kann z.B. durch
- Besucher oder Untermieter anderer Mieter des Hauses gestört werden:
Untermieter der Mietwohnung als Verursacher eines Schadens - Auch der Hauswart oder Handwerker treten durchaus mal als Störer auf
Hausfriedensbruch im Wohnungsmietrecht - und auch Mitarbeiter der Hausverwaltung (oder der Hausverwalter)
Hausrecht und Hausfrieden müssen Vermieter, Verwalter beachten
Auch Fremde müssen den Hausfrieden im Mietshaus, der Wohnanlage wahren
Sogenannte "Driite" Personen sind zwar nicht an die Hausordnung gebunden, weil sie nicht Mieter im Hause sind. Diese dürfen natürlich keine Straftaten begehen und haben auch immer den Hausfrieden zu wahren und zu respektieren:
Hausfrieden - jeder ist dazu verpflichtet, darf nicht stören, belästigen
Hausverbot gegenüber Personen aussprechen, die den Hausfrieden stören
- Ansprechpartner für Sie ist auch in einem solchen Fall der Vermieter, der dauerhaft störenden Außenstehenden notfalls ein Hausverbot erteilen kann.
- In Ihrer eigenen Mietwohnung sind Sie selbst "Hausherr", haben das Hausrecht und können das selbst tun:
Hausrecht des Mieters - was bedeutet das? Hausverbot aussprechen
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