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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Besuch, Gäste in der Wohnung - Verbot durch Vermieter
Mieter dürfen Besucher, Gäste in ihrer Wohnung empfangen und der Besuch darf auch in der Wohnung übernachten. Ein Verbot durch den Vermieter kann nur in besonderen Ausnahmefällen möglich sein.
Besucher, Gäste in der Mietwohnung - Mietvertrag, Hausordnung schränkt Recht auf Besuch ein
Das Recht, Besuch in der Mietwohnung zu empfangen, gehört zur normalen Nutzung der Wohnung für Mieter.
Da eine normale Nutzung der Wohnung erlaubt ist, können Vermieter auch nicht Einschränkungen wegen Besuchern bzw. wegen Besuchszeiten über die Hausordnung versuchen. Entsprechende Regelungen sind unwirksam, müssen Mieter nicht beachten.
- Ebenso sind Regelungen im Mietvertrag, die das Besuchsrecht des Mieters einschränken, also z.B. einen längeren Besuch des Mieters verbieten, unwirksam:
Wie lange dürfen Mieter Besuch haben - Erlaubnis des Vermieters
Untervermietung an Besucher, Touristen, Feriengäste - nie ohne Erlaubnis
Das Recht, Besucher, Gäste in der Wohnung zu haben umfasst aber nicht, dass die Wohnung an Gäste, Touristen vermietet werden darf
- dies ist nicht erlaubt, kann zur Kündigung der Wohnung führen:
​​​​​​​​​​​Wohnung an Touristen vermietet - Kündigung der Mietwohnung
Vermieter will, dass nach 22 Uhr kein Besuch mehr zu seinem Mieter kommt
Der Vermieter darf nicht verhindern, dass Besucher nach 22 Uhr das Haus betreten. Der Vermieter kann nicht verbieten, dass sich ordnungsgemäß verhaltende Besucher spät abends zum Mieter kommen, auch nicht mit seinem "Hausrecht" durchsetzen:
​​​​​​​Hausrecht des Mieters - Was bedeutet das, gilt das immer?
Vermieter spricht gegenüber Besuchern des Mieters ein Hausverbot aus
Ein Vermieter kann ein Hausverbot gegenüber Besuchern aussprechen, wenn diese sich unangemessen verhalten, z.B. den Vermieter beleidigen, beim Betreten des Hauses erheblich stören, gewalttätig wurden, etc.
- Das Hausverbot gilt dann generell für diejenigen, die den Hausfrieden sehr gestört haben.
- Ein Hausverbot ist nicht von Tages- oder Nachtzeiten abhängig, gilt generell.
Mein Besuch hat einen Hund - Vermieter verbietet, den Hund mitzubringen
Wenn ein Besucher seinen Hund dabei hat, der Eigentümer aber meint:
- "Hunde haben in meinem Haus nichts zu suchen, deshalb können Sie hier nicht rein..." -
Selbstverständlich dürfen Mietern Besuch empfangen, der einen Hund mit sich führt. Der Hund darf auch mit dem Besuch in der Mietwohnung sein, auch übernachten - von dem Tier sollten aber keine Störungen ausgehen, denn sonst wäre ein Verbot durch den Vermieter gerechtfertigt:
Wenn Mieter Besuch bekommen, ein Hund dabei ist
Besuch darf längere Zeit in der Wohnung des Mieters bleiben, übernachten
Besucher dürfen über einen längeren Zeitraum bei Ihnen wohnen. Sie dürfen auch Ihrem Besuch den Wohnungs- und Hausschlüssel geben, damit er sich frei bewegen kann.
- Wenn Besucher aber länger als 6 bis maximal 8 Wochen bleiben, dann darf der Vermieter Auskunft darüber verlangen, ob es sich bei dem Besuch um einen Untermieter handelt.
Spätestens nach 8 Wochen Besuchsdauer sollte man den Vermieter informieren, um Erlaubnis fragen.
Längerer Aufenthalt des Besuchs erforderlich
Wenn es die Umstände erfordern, dass Besuch länger bleiben soll, dann informieren Sie Ihren Vermieter darüber.
Die längere Dauer könnte bei einer Krankheit erforderlich sein, wenn z.B. erheblicher Pflegebedarf besteht.
- In solchen Fällen kann der Vermieter die Erlaubnis nicht verweigern, dass ein Besuch auch länger als 6-8 Wochen bleibt:
Pflegeperson – Erlaubnis für Aufnahme in Wohnung notwendig?
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Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter einholen, bekommen
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Redaktion
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