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Besuch haben als Mieter, wie lange erlaubt? Erlaubnis des Vermieters?

Mieter haben das Recht, in ihrer Wohnung Besucher zu empfangen, Besuch zu haben. Dafür benötigen Mieter in der Regel keine Erlaubnis ihres Vermieters. Der Besuch darf auch vorübergehend bei Ihnen wohnen, aber die Dauer eines Besuchs ist zeitlich eingeschränkt.

Vermieter darf Mietern nicht verbieten, Besuch zu bekommen, Besuch wohnen zu lassen

Ihr Vermieter hat kein Mitspracherecht und darf keine Regeln dafür aufstellen - ein Verbot im Mietvertrag oder der Hausordnung für das Empfangen von Besuch ist unwirksam.

Immer sind die Regeln des bestehenden Mietvertrags zu beachten, es darf z.B. zu keinen Störungen anderer Mieter kommen, z.B. Lärm während Ruhezeiten.

Hinweis


Sie brauchen kein besonderes Interesse an dem Empfang oder der Aufnahme von Besuchern in Ihrer Wohnung gegenüber dem Vermieter zu begründen. 

Ein solches besonderes berechtigtes Interesse ist nur bei der Untervermietung notwendig, wenn Sie dafür eine Erlaubnis möchten.

Mieter dürfen Besucher zeitlich nicht unbegrenzt als Gäste bei sich wohnen lassen

Bleibt der Besuch länger als 6 Wochen, so kann es Probleme mit dem Vermieter geben, denn dies gibt Anlass für Vermutungen:
Es könnte sich um eine Untervermietung oder eine andere unerlaubte Gebrauchsüberlassung handeln, für die ein Mieter die Erlaubnis des Vermieters benötigt.
Untervermietung – Anspruch auf eine generelle Erlaubnis?

Bei längerem Besuch - Vermieter um Erlaubnis fragen, ob er länger bleiben kann

Der Vermieter darf nachfragen, wie es sich mit dem Besuch, den Gästen des Mieters verhält, um Auskunft bitten, wieso ein Besuch so lange bei einem Mieter Gast sein soll bzw. Gast ist.

  • Bei jedem längerfristigen Besuch sollte der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. 

Bleibt ein Besucher über längere Zeit, so kann dies Auswirkungen auf zu zahlende Betriebskosten haben, der Vermieter kann dann z.B. höhere Betriebskostenvorauszahlungen verlangen.

Mieter darf seinem Besuch Schlüssel für die Wohnung und das Haus geben

  • Selbstverständlich darf Ihr Besuch auch Schlüssel für Ihre Wohnung und das Haus bekommen, sich auch in Ihrer Wohnung alleine aufhalten, wenn Sie z.B. tagsüber bei der Arbeit sind.

Vermieter kann in besonderen Fällen einem Besuch Hausverbot erteilen

In Ausnahmefällen - z.B. wenn Besuch den Hausfrieden stört, z.B. bei starken, wiederholten Ruhestörungen (auch auf Gemeinschaftsflächen, z.B. Hof) kann der Vermieter Besuchern Hausverbot erteilen.

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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