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Angefragter Suchbegriff: Hausverbot

Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:

Die Leitung eines Pflegeheims kann gegen Angehörige, Besuchern eines Heimbewohners kein Hausverbot verhängen, ohne dafür einen wichtigen Grund anzugeben. Regeln für Heimbewohner unterscheiden sich vom Mietrecht Bei Bewohnern von Pflegeheimen gelten etwas andere

Mieter haben innerhalb ihrer Wohnung das alleinige Hausrecht. Dieses Recht beinhaltet zu bestimmen, wer die Wohnung betreten und sich dort aufhalten darf. Zutritt zur Mietwohnung - Über das Hausrecht bestimmen Mieter, wer in die

Zu ernsthaften Konflikten im Mietshaus kann es kommen, wenn nicht durch andere Mieter, sondern durch außenstehende Dritte, Fremde, der Hausfrieden gestört wird, z.B.  Besucher oder Untermieter anderer Mieter des Hauses,  der Hauswart oder

Grundsätzlich dürfen Mieterinnen und Mieter in ihrer Wohnung jederzeit Besuch, Gäste empfangen, ob regelmäßig oder unregelmäßig.  Verbot des Vermieters - Mieter darf keinen Besuch in seiner Wohnung empfangen Klauseln im Mietvertrag (oder

Mieter dürfen Besucher, Gäste in ihrer Wohnung empfangen und der Besuch darf auch in der Wohnung übernachten. Dieses Recht gehört zur normalen Nutzung einer Wohnung. Ein Verbot durch den Vermieter kann nur in besonderen Ausnahmefällen möglich

Vom betreuten Wohnen spricht man, wenn - wie z.B. bei einem Altenheimvertrag - der Vermieter / Betreiber nicht allein Wohnraum zur Verfügung stellt, sondern auch Pflege- und Betreuungsleistungen.  Es handelt sich dabei um besondere Wohnformen bzw.  

Es können besondere Situationen auftreten, durch die sich Mieter veranlasst sehen, eine Strafanzeige gegen ihren Vermieter zu erstatten. Voraussetzung für Strafanzeige gegen Vermieter Voraussetzung ist, dass eine nach dem Gesetz strafbare Handlung vorliegt. Immer

Untervermietung - auch der Untermieter hat einen Anspruch auf Privatsphäre, den der Vermieter (Hauptmieter) und etwaige andere Bewohner und Fremde achten müssen. Besonders wenn der Hauptmieter selbst in der Wohnung wohnt, ist

Teilt der Vermieter oder der Verwalter einen Termin für die Wohnungsbesichtigung mit, dann können Mieter – außer in Fällen von Gefahr –  prüfen, ob der Termin für die Besichtigung passt und ob ein tatsächlicher