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Hausfriedensstörung durch Fremde - Wohnungsmietrecht

Zu ernsthaften Konflikten im Mietshaus kann es kommen, wenn nicht durch andere Mieter des Hauses, sondern durch außenstehende Dritte, Fremde, der Hausfrieden gestört wird. 

Fremde Personen, Dritte stören den Hausfrieden

Der Hausfrieden kann z.B. durch

Auch Fremde müssen den Hausfrieden im Mietshaus, der Wohnanlage wahren

Sogenannte "Driite" Personen sind zwar nicht an die Hausordnung gebunden, weil sie nicht Mieter im Hause sind. Diese dürfen natürlich keine Straftaten begehen und haben auch immer den Hausfrieden zu wahren und zu respektieren:
Hausfrieden - jeder ist dazu verpflichtet, darf nicht stören, belästigen 

Hausverbot gegenüber Personen aussprechen, die den Hausfrieden stören

  • Ansprechpartner für Sie ist auch in einem solchen Fall der Vermieter, der dauerhaft störenden Außenstehenden notfalls ein Hausverbot erteilen kann.
  • In Ihrer eigenen Mietwohnung sind Sie selbst "Hausherr", haben das Hausrecht und können das selbst tun: 
    Hausrecht des Mieters - was bedeutet das? Hausverbot aussprechen 


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