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Strafanzeige gegen den Vermieter
Kann ich gegen den Vermieter Strafanzeige erstatten, wenn er sich strafbar gemacht hat?
Fälle, Beispiele in denen sich der Vermieter strafbar machen kann
Grundsätzlich kann bei strafbarem Handeln Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt werden.
- Aber Vorsicht: Weil das Mietverhältnis als Dauerschuldverhältnis in beiden Richtungen Rücksichtnahme fordert, erlaubt die Rechtsprechung in der Regel nicht die sofortige Strafanzeige.
Strafbarkeit kann z.B. vorliegen
- bei Betrug (z.B. Täuschung bei Betriebskosten),
- Untreue (z.B. nicht ordnungsgemäße Anlage, Zugriff auf Kaution),
- Hausfriedensbruch
(z.B. Eindringen in Wohnung oder Keller),
- Sachbeschädigung,
- Körperverletzung,
- Beleidigung.
Die Gerichte verlangen in der Regel, dass der Mieter sich zunächst mit dem Vermieter in Verbindung setzt und versucht, die Sache aufzuklären.
In besonderen Fällen (z.B. Sachbeschädigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch) ist auch die sofortige Strafanzeige möglich. Sie ist im Internet (http://www.online-strafanzeige.de/) bei der nächsten Polizeidienststelle oder der örtlichen Staatsanwaltschaft zu erstatten.
- Ansonsten riskiert man eine fristlose oder fristgemäße Kündigung durch den Vermieter, wenn sich die Handlung des Vermieters als nicht schwerwiegend, von geringer Bedeutung ist oder als nicht beweisbar herausstellt.
- Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die Kündigung durch den Vermieter kann dann wegen eines zerrütteten, gestörten Vertrauensverhältnis, was ja auch nicht gewollt ist, durchaus möglich sein:
Strafanzeige gegen Vermieter - Kündigungsgrund für Mietvertrag?
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