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Räumung des Kellers durch Vermieter - Entsorgung Hausrat - Urteil

Wer als Mieter einen Keller nutzt, ohne die Berechtigung für die Nutzung des Kellers zu haben, riskiert, dass alle dort gelagerten Gegenstände, der gesamte Hausrat, einfach vom Vermieter entsorgt werden kann.

Mieter nutzt unberechtigt Keller - Vermieter räumt Keller, entsorgt den Hausrat

Es kommt vor, dass in einem Haus ein Kellerraum unbenutzt ist.

  • Dies berechtigt aber andere Mieter nicht dazu, einfach einen solchen Kellerraum zu nutzen, ein Schloss anzubringen.

Ungenehmigte Kellernutzung - Schadenersatz  vom Vermieter wegen Entsorgung des Hausrats

Verhandelt wurde ein solcher Fall vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte.

  • Der Mieter forderte Schadenersatz in Höhe von 4.500 Euro, weil der Vermieter den gesamten Kellerinhalt aus einem verschlossenen Keller räumen und entsorgen ließ.

Vermieter kann einen unberechtigt benutzten Keller räumen lassen

Das Amtsgericht (AG Berlin-Mitte Az.: 9 C 303/13) urteilte: 

Wer einen Keller eigenmächtig in Besitz nimmt, muss damit rechnen, dass der Eigentümer zur Selbsthilfe greift - und dies, ohne die bevorstehende Räumung dem betroffenen Mieter zuvor mitzuteilen. 



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