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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Moped, Mofa, Motorroller, Motorrad im Keller als Mieter abstellen
Bei einem Moped, Mofa oder Motorroller handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, das Mieter in der Regel nicht im Keller bzw. einem Kellerraum abstellen dürfen.
Abstellen eines motorisierten Fahrzeugs im Keller eines Mietshauses
Ganz allgemein gilt, dass ein Abstellen solcher Kraftfahrzeuge im Keller (auch in einem Fahrradraum im Keller), nur erlaubt sein könnte, wenn der Vermieter dazu die Erlaubnis erteilen würde.
Die Erlaubnis wird aber in der Regel nicht erteilt weil
- ein Keller bzw. Kellerraum feuerpolizeilichen Anforderungen (Brandschutzbestimmungen) nicht genügt,
- durch ein Abstellen motorisierter Kleinfahrzeuge im Keller die Versicherungsbestimmungen nicht eingehalten werden.
​​​​​​​Kleinfahrzeuge gelten im Rahmen des Brandschutzes immer als eine Gefahrenerhöhung, fallen grundsätzlich nicht unter den üblichen Hausrat, der im Keller gelagert werden darf.
Kellerraum ist keine Garage, für das Abstellen von Mopeds, Mofas, Motorroller ungeeignet
Ein Kellerraum darf entsprechend seiner Zweckbestimmung nur für das Abstellen, Lagern von allgemeinem Hausrat verwendet werden.
Das gilt auch dann, wenn ein Kellerraum mit der Wohnung mitvermietet ist.
- Leicht entzündliche Stoffe dürfen nur sehr eingeschränkt im Keller gelagert werden.
- Das Abstellen von motorbetriebenen Kleinfahrzeugen im Keller ist auch wegen einer entstehenden Geruchsbelästigung durch den Kraftstoff in der Regel nicht erlaubt.
Elektroroller, E-Scooter im Keller eines Mietshauses abstellen
Auch das Abstellen von einem Elektroroller im Keller einer Mietwohnung, im Fahrradkeller ist abhängig von der Erlaubnis des Vermieters, der diese in der Regel nicht erteilen wird.
Nach wie vor ist es so, dass technische Mängel, falsche Handhabung oder Beschädigungen eines Akkus dazu führen können, dass dieser in Brand gerät.
Auch zeitweises Abstellen von Mopeds, Mofas, Motorroller im Keller ist nicht erlaubt
Das zeitweise, vorübergehende Abstellen solcher Kleinfahrzeuge (z.B. zum Schutz vor der kalten Jahreszeit, von November bis April des nächsten Jahres - im Keller überwintern lassen) ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht zulässig.
Kleinfahrzeuge - Vermieter fordert, dass das Moped, Roller, Motorrad aus Keller entfernt wird
Der Vermieter kann den Mieter auffordern (Abmahnung), abgestellte Kleinfahrzeuge sofort (innerhalb einer ganz kurzen Frist) zu entfernen.
- Würde ein Mieter dieser Aufforderung nicht nachkommen, so kann ein Gericht bei Beurteilung der Umstände dazu kommen, dass es sich hierbei um eine schwere Verletzung mietvertraglicher Pflichten durch den Mieter handelt.
- Dies kann dazu führen, dass eine fristlose Kündigung, auch eine fristgemäße Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter als zulässig gilt.
Ist ein gesonderter Fahrradkeller, Abstellraum für Fahrräder im Keller, so kann der Vermieter ebenfalls verlangen, dass ein dort abgestellter Roller (Mofa, Moped) aus dem Raum entfernt wird.
Motorroller, Motorrad auf Grundstück des Hauses, im Hof abstellen, parken
Gerade im Frühjahr oder im Sommer suchen Mieter einen Platz zum Abstellen ihrer Kleinfahrzeuge. Das Abstellen, Parken auf dem Grundstück ist nicht ohne weiteres erlaubt:
​​​​​​​Roller, Motorrad, Moped im Hof, Grundstück des Hauses abstellen
Redaktion
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