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Strafanzeige gegen Vermieter - Kündigungsgrund für Mietvertrag?
Eine Strafanzeige gegen den Vermieter sollte man möglichst vermeiden -
- aber wenn der Vorwurf der Wahrheit entspricht, bzw. erst die Strafanzeige zur Aufklärung eines erhobenen Vorwurfs führt, dann kann die Strafanzeige kein Kündigungsgrund sein.
Strafanzeige gegen Vermieter der Wohnung
Ein Mieter war vom Vermieter aufgefordert worden, Gegenstände aus dem Keller zu entfernen und kam der Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht vollständig nach.
Als die Gegenstände dann plötzlich aus dem Keller verschwunden waren, forderte der Mieter vom Vermieter die Rückgabe, andernfalls behalte er sich eine Strafanzeige vor. Der Vermieter reagierte nicht, der Mieter erstattete Strafanzeige.
Mieter hat gegen Vermieter eine Strafanzeige erstattet - Kündigung Mietvertrag als Folge
Daraufhin kündigte der Vermieter den Mietvertrag wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Rahmen der Strafanzeige.
Dies war nach Ansicht des Gerichts unberechtigt, entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 24.02.2016 (Az. 424 C 21138/15).
Unberechtigte Strafanzeige gegen Vermieter der Wohnung als Kündigungsgrund
Letztlich stellte sich vor Gericht heraus, dass der Hausmeister die Gegenstände entfernt und in einem separaten Raum verwahrt hatte.
Beschuldigung gegen Vermieter, Erstattung einer Strafanzeige
Da der Mieter von der Wahrheit der Beschuldigung ausgegangen sei, wurde vom Mieter daher nur sein berechtigtes Interesse wahrgenommen.
- Bei dieser Sachlage sei die Erstattung einer Strafanzeige nicht unverhältnismäßig gewesen, der Vermieter könne daraus keinen Kündigungsgrund ableiten.
Von Strafanzeigen gegen den Vermieter ist abzuraten, wenn man nicht sehr sicher sein kann, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt:
Strafanzeige gegen Vermieter
Redaktion
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