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Angefragter Suchbegriff: betreutes

Es wurden 4 Suchergebnisse gefunden:

Vom betreuten Wohnen spricht man, wenn - wie z.B. bei einem Altenheimvertrag - der Vermieter / Betreiber nicht allein Wohnraum zur Verfügung stellt, sondern auch Pflege- und Betreuungsleistungen.  Es handelt sich dabei um besondere Wohnformen bzw.  

Die Kombination der Vermietung von Wohnraum mit Erbringung von Pflegeleistungen und / oder Betreuungsleistungen wird durch ein besonderes Gesetz geregelt, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, WBVG. Es wird dann meist ein Mietvertrag

Wenn Wohnraum tatsächlich nur zusammen mit Betreuungsleistungen oder Pflegeleistungen vermietet wird, gelten besondere Regelungen. Es gibt für solche kombinierten Vertragsverhältnisse ein besonderes Gesetz, das Wohnungs- und

Die Vertragsparteien vereinbaren den Vertragszweck und dieser wird normalerweise im schriftlichen Mietvertrag ausdrücklich festgelegt:  Inhalt schriftlicher Mietvertrag - was muss mindestens geregelt sein?  .  Ob ein Haus, eine Wohnung oder