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Angefragter Suchbegriff: betreutes
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Vom betreuten Wohnen spricht man, wenn - wie z.B. bei einem Altenheimvertrag - der Vermieter / Betreiber nicht allein Wohnraum zur Verfügung stellt, sondern auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Es handelt sich dabei um besondere Wohnformen bzw. Â
Die Kombination der Vermietung von Wohnraum mit Erbringung von Pflegeleistungen und / oder Betreuungsleistungen wird durch ein besonderes Gesetz geregelt, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, WBVG. Es wird dann meist ein Mietvertrag