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Angefragter Suchbegriff: hausverbot

Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:

Die Leitung eines Pflegeheims kann gegen Angehörige, Besuchern eines Heimbewohners kein Hausverbot verhängen, ohne dafür einen wichtigen Grund anzugeben. Regeln für Heimbewohner unterscheiden sich vom Mietrecht Bei Bewohnern von Pflegeheimen gelten etwas andere

Gegenüber Angehörigen oder Besucher des Bewohners eines Pflegeheim kann ohne wichtigen Grund kein Hausverbot oder Besuchsverbot ausgesprochen werden. Hausrecht für Eigentümer, Betreiber eines Pflegeheims, Seniorenheims Wer ein Pflegeheim