Logo

Suchergebnis

Angefragter Suchbegriff: wohnheim

Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:

Auch bei der Vermietung von Zimmern in einem Wohnheim wird Wohnraum vermietet. Es gilt das Wohnraummietrecht - teilweise mit Einschränkungen . Vor allem ist der Kündigungsschutz durch das Gesetz eingeschränkt: Für eine Kündigung braucht der

Die Kombination der Vermietung von Wohnraum mit Erbringung von Pflegeleistungen und / oder Betreuungsleistungen wird durch ein besonderes Gesetz geregelt, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, WBVG. Es wird dann meist ein Mietvertrag

Bei Mietverträgen über Wohnungen, Wohnraum gibt es einige für die ein verringerter Kündigungsschutz gilt. Verringerter Kündigungsschutz für Mietwohnungen - Ausnahme Einliegerwohnung Einliegerwohnung die Wohnung des Mieters liegt in

Für Studentinnen und Studenten stellen sich oft ganz besondere Fragen, wenn sie einen Mietvertrag abschließen wollen. Hier finden Sie Tipps und auch Hinweise auf andere Informationsquellen. Als Student, Studentin wohnen - Was überlegen, Mietvertrag

Ist Wohnraum vermietet, gibt es grundsätzlich Kündigungsschutz: Der Vermieter kann nicht einfach kündigen, weil ihm dies passt, oder um eine höhere Miete durchzusetzen. Kein Kündigungsschutz für Mieter, wenn eine schwere

Wird eine ganze Wohnung möbliert vermietet, oder werden einzelne Räume einer Wohnung möbliert vermietet, ohne dass eine der nachfolgenden Ausnahmen gilt, dann ändert die Möblierung nichts an der Anwendung der Schutzvorschriften des Mietrechts

Das Landesgesetz zur Mietenbegrenzung gilt für die meisten Wohnungen in Berlin. Es gibt aber auch Ausnahmen. Mit dem Landesgesetz soll dem Preisanstieg für Wohnraum in Berlin entgegengewirkt werden. Das Gesetz soll aber nicht gelten,

Die Vertragsparteien vereinbaren den Vertragszweck und dieser wird normalerweise im schriftlichen Mietvertrag ausdrücklich festgelegt:  Inhalt schriftlicher Mietvertrag - was muss mindestens geregelt sein?  .  Ob ein Haus, eine Wohnung oder

Probewohnen: In den ersten zwei Wochen nach Einzug in eine Einrichtung für Wohnen mit Betreuung und Pflege kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden, das regelt § 11 Abs. 2 WBVG: Wohnen und Pflegeleistung