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Studentenwohnheim - Vermieter zahlt keine Zinsen für Kaution

Für eine Kaution, die für Wohnraum in einem Studentenwohnheim (auch im Jugendwohnheim) gezahlt wird, muss der Vermieter keine Zinsen zahlen. Das Gesetz sieht hier ausnahmsweise vor, dass der Vermieter die Kaution nicht verzinsen muss.

Zahlung einer Kaution für Zimmer in Studentenwohnheim

Für Wohnraum in Wohnheimen für Studenten oder Jugendliche wird häufig eine Mietsicherheit / Kaution verlangt, um den Vermieter - Wohnheimbetreiber - gegen Zahlungsausfälle und etwaige Schäden abzusichern.

Abrechnung der Kaution für Wohnraum im Studentenwohnheim

Keine Zinsen für Kaution: Grund dafür soll die Entlastung des Vermieters von bürokratischem Aufwand sein, zumal die zeitliche Nutzung eines Wohnheimzimmers, die Dauer eines solchen Mietverhältnisses, oft auf eine kurze Zeit beschränkt ist.

Die Abrechnung beeinhaltet etwaige bestehende Zahlungsrückstände, Aufrechnung wegen Beschädigungen.


Redaktion


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