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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Weitergabe Kaution - Zustimmung, Übertragung an neuen Eigentümer
Wurde ein Haus, eine Wohnung verkauft, dann kann es passieren, das der ehemalige Vermieter, der frühere Eigentümer sich an Sie wendet und Ihre Zustimmung zur Weitergabe der Kaution an den neuen Eigentümer verlangt.
Kaution an neuen Eigentümer der Wohnung übertragen - Erklärung des Mieters
In der Regel sollen Mieter damit auch gleichzeitig erklären, dass sie ihren früheren Vermieter nicht mehr auf Rückzahlung einer ehemals an ihn geleisteten Kaution in Zukunft (also am Ende des Mietverhältnisses) auf Rückzahlung in Anspruch nehmen werden.
Das wäre für Sie als Mieterin oder Mieter nachteilig.
Nach dem Gesetz haften nämlich sowohl der Vermieter, an den Sie die Kaution gezahlt haben, also auch der spätere Erwerber des Grundstücks oder der Wohnung dafür, dass Sie am Ende Ihre Kaution (einschließlich Zinsen) zurück erhalten, § 566a BGB.
Zustimmung gegenüber früherem Vermieter, Eigentümer zur Übertragung der Kaution
Durch die gewünschte Zustimmung will der frühere Eigentümer erreichen, dass er aus seiner Verpflichtung herauskommt, später irgendwann für die Rückzahlung der geleisteten Mietsicherheit in Anspruch genommen zu werden. Diese Verpflichtung wäre insbesondere dann interessant, wenn der neue Eigentümer die Kaution nicht zurückzahlen kann.
- Eine solche Zustimmung müssen Sie nicht erteilen!
Rückforderung der Kaution gegenüber früherem Eigentümer kann gesetzlich möglich sein
Endet später mal das Mietverhältnis und Sie verlangen dann Ihre Kaution zurück, dann haften nach dem Gesetz sowohl der frühere Vermieter als auch der jetzige Vermieter auf Rückzahlung der Sicherheit:
Kaution übertragen - neuer Eigentümer, Verkauf Mietwohnung, Haus
Weitergabe der Kaution an neuen Eigentümer - Haftung des früheren Vermieters für Kaution
Sie können der Übertragung der Kaution an den neuen Eigentümer zustimmen, sollten aber dann vorsorglich mitteilen, dass Sie ihren bisherigen Vermieter nicht aus der Haftung entlassen.
- Sie können sich ohne irgendein rechtliches Risiko auf den Standpunkt stellen, dass Sie der Weitergabe unter der Voraussetzung zustimmen, dass Sie den bisherigen Vermieter für eine spätere Haftung für eine Kautionsrückforderung nicht freistellen.
- Sie können dafür einen Grund angeben, müssen dies aber nicht.
Gründe können sein, dass Sie den neuen Vermieter / Eigentümer hinsichtlich seiner Seriosität oder künftigen Solvenz nicht einschätzen können.
Übertragung Kaution an neuen Eigentümer der Immobilie, der Wohnung - Musterbrief
- Musterbrief für Übertragung der Kaution - gegenüber dem ehemaligen Vermieter schriftlich die Zustimmung erklären:
Musterbrief - Weitergabe, Ãœbertragung Kaution an neuen Vermieter
Redaktion
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