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Kaution übertragen - neuer Eigentümer, Verkauf Mietwohnung, Haus

Wurde während der Mietzeit das Haus oder die Mietwohnung verkauft, dann soll gewährleistet sein, dass Mieter am Ende des Mietverhältnisses die gezahlte Kaution zurück erhalten, immer vorausgesetzt, dass keine berechtigten Gegenansprüche der Vermieterseite zur Geltendmachung von Forderungen bestehen.

Neuer Eigentümer und alter Eigentümer sind für die Rückzahlung der Kaution verantwortlich

Nicht nur der „alte“ Vermieter / frühere Eigentümer, dem Sie einmal die Mietsicherheit gegeben bzw. bezahlt haben, ist verantwortlich dafür, dass Sie die Mietsicherheit am Ende des Mietvertrags wieder bekommen.

  • Auch ein inzwischen durch den Kauf der Immobilie in den Mietvertrag eingetretener neuer Vermieter / Eigentümer muss dafür einstehen.
  • Das gilt selbst dann, wenn er die Kaution vom früheren Eigenümer nicht bekommen hat.

Umgekehrt kann der neue Eigentümer der Rückzahlung der Kaution auch Ansprüche der Vermieterseite entgegenhalten, unabhängig davon, ob sie vor oder nach seinem Eigentumserwerb entstanden sind.
Forderungen des Vermieters - Einbehalt von der Kaution.

Gesetzliche Haftung für Kaution besteht für neuen und alten Eigentümer

Seit dem 1.9.2001 gilt folgendes Recht:  Der Erwerber / Käufer haftet für die Kaution, unabhängig davon, ob ihm die Kaution ausgehändigt wurde oder nicht (§ 566 BGB).

Dieses ("neue") Recht gilt nicht rückwirkend für Verkäufe (Grundbucheintragungen) vor dem 1.9.2001.

Anspruch auf Rückzahlung der Kaution - gegenüber wem geltend machen?

Stehen Sie vor dem Problem zu entscheiden, gegenüber wem Sie die Rückzahlung Ihrer Kaution bei Ende des Mietverhältnisses verfolgen sollten, so lassen Sie sich unbedingt fachkundig beraten.

Schwierig ist es, wenn sich ein Eigentümerwechsel länger hinzieht, und das Ende Ihres Mietvertrages für die Wohnung in diese Zeit fällt.

Dann sollten Sie genau prüfen, wann der neue Vermieter als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde, unter Umständen sollte auch geprüft werden, ob im Kaufvertrag ein vorzeitiger Nutzen-Lasten-Wechsel zugunsten des neuen Eigentümers vereinbart wurde.

Verkauf der Mietwohnung - Übertragung der Kaution auf neuen Eigentümer verlangen

Sie können von Ihrem bisherigen Vermieter (Eigentümer) verlangen, dass dieser die Kaution nebst aufgelaufenen Zinsen auf den neuen Vermieter überträgt und dieser Ihnen die Übertragung nachweist.

Sie können auch von dem neuen Eigentümer Auskunft verlangen, ob dieser die Kaution erhalten und ordnungsgemäß angelegt hat: 
Kaution - Mieter hat Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter

Musterbrief für die Übertragung der Kaution auf den neuen Vermieter, Eigentümer

Hier finden Sie einen Musterfrief für die Ãœbertragung der Kaution auf einen neuen Vermieter.

  • Die Textvorlage gilt für den Fall, dass der bisherige Vermieter die Ãœbertragung der Kaution wünscht
  • Der Musterbrief enthält auch einen Vorschlag für den Fall, dass Sie von Ihrem bisherigen Vermieter die Ãœbertragung der Kaution auf den neuen Eigentümer wünschen.


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