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Kaution übertragen - neuer Eigentümer, Verkauf Mietwohnung, Haus
Wurde während Ihrer Mietzeit das Haus oder Ihre Mietwohnung verkauft, dann soll trotzdem gewährleistet sein, dass Sie am Ende des Mietverhältnisses die Kaution zurück erhalten — immer vorausgesetzt, dass keine berechtigten Gegenansprüche der Vermieterseite bestehen, der Vermieter keine Gegenforderungen geltend macht.
Neuer Eigentümer und alter Eigentümer sind für die Rückzahlung der Kaution verantwortlich
Nicht nur der „alte“ Vermieter / frühere Eigentümer, dem Sie einmal die Mietsicherheit gegeben bzw. bezahlt haben, ist verantwortlich dafür, dass Sie die Mietsicherheit am Ende des Mietvertrags wieder bekommen,
- sondern auch ein inzwischen durch den Kauf der Immobilie in den Mietvertrag eingetretener neuer Vermieter / Eigentümer -
- selbst dann, wenn er die Kaution vom früheren Eigenümer nicht bekommen hat.
Umgekehrt kann der neue Eigentümer der Rückzahlung der Kaution auch Ansprüche der Vermieterseite entgegenhalten, unabhängig davon, ob sie vor oder nach seinem Eigentumserwerb entstanden sind.
Forderungen des Vermieters - Einbehalt von der Kaution
Gesetzliche Haftung für Kaution besteht für neuen und alten Eigentümer
Seit dem 1.9.2001 gilt folgendes Recht: Der Erwerber / Käufer haftet für die Kaution, unabhängig davon, ob ihm die Kaution ausgehändigt wurde oder nicht (§ 566 BGB).
Dieses ("neue") Recht gilt nicht rückwirkend für Verkäufe (Grundbucheintragungen) vor dem 1.9.2001.
- Wenn Sie der bisherige Eigentümer / Vermieter nach dem Verkauf auffordert, der Übertragung der Kaution an den neuen Eigentümer zuzustimmen, dann lesen Sie folgenden Beitrag:
Ehemaliger Vermieter, Eigentümer will Zustimmung zur Weitergabe der Kaution
Stehen Sie vor dem Problem zu entscheiden, gegenüber wem Sie die Rückzahlung Ihrer Kaution bei Ende des Mietverhältnisses verfolgen sollten, so lassen Sie sich unbedingt fachkundig beraten.
Schwierig ist es, wenn sich ein Eigentümerwechsel länger hinzieht, und das Ende Ihres Mietvertrages für die Wohnung in diese Zeit fällt.
Dann sollten Sie genau prüfen, wann der neue Vermieter als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde, unter Umständen sollte auch geprüft werden, ob im Kaufvertrag ein vorzeitiger Nutzen-Lasten-Wechsel zugunsten des neuen Eigentümers vereinbart wurde.
Verkauf der Mietwohnung - Übertragung der Kaution auf neuen Eigentümer verlangen
Sie können von Ihrem bisherigen Vermieter (Eigentümer) verlangen, dass dieser die Kaution nebst aufgelaufenen Zinsen auf den neuen Vermieter überträgt und dieser Ihnen die Übertragung nachweist.
Sie können auch von dem neuen Eigentümer Auskunft verlangen, ob dieser die Kaution erhalten und ordnungsgemäß angelegt hat:
Kaution - Mieter hat Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter
Musterbrief für die Übertragung der Kaution auf den neuen Vermieter, Eigentümer
Hier finden Sie einen Musterbrief für die Übertragung der Kaution auf einen neuen Vermieter.
- Die Textvorlage gilt für den Fall, dass der bisherige Vermieter die Übertragung der Kaution wünscht
- Der Musterbrief enthält auch einen Vorschlag für den Fall, dass Sie von Ihrem bisherigen Vermieter die Übertragung der Kaution auf den neuen Eigentümer wünschen.
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